Rückstauschutz / Wartungsintervalle

Rückstauschutz / Wartungsintervalle

Unter dem Begriff Rückstau wird der Anstieg des Abwasserspiegels im öffentlichen Kanal, im Anschlusskanal und in den Grundleitungen sowie in sonstigen Entwässerungsanlagen verstanden. Da Rückstau insbesondere bei Starkregen unvermeidbar ist, müssen jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer alle Einläufe unterhalb der Rückstauebene, insbesondere ihr/sein Kellergeschoss, vor Schäden infolge von Rückstau sinnvoll schützen. Rückstauebene ist die Straßenoberkante (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen) vor dem anschließenden Grundstück.

Rückstauschutz ist Privatsache
Für den Rückstauschutz sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch Rückstau entstehen. Gemäß §3 (13) der „Technischen Abwassersatzung“ müssen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert werden.

Geeignete Schutzmaßnahmen
Ein Schutz gegen Rückstau ist generell immer möglich, jedoch ist meist eine individuelle Fachplanung erforderlich. Nur Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen und dürfen geschützt werden. Abwasser und Niederschlagswasser, das oberhalb der Rückstauebene anfällt, muss ungehindert im Freigefälle abfließen können! Regelungen zu Hebeanlagen und Rückstauverschlüssen treffen die allgemein anerkannten Regeln der Technik DIN 1986-100, DIN 1986-3, DIN EN 12056-4:2000, DIN EN 752, DIN-EN 19760, DIN-EN 19762.

Verzicht auf Ablaufstellen im Keller
Der beste Schutz ist der Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene. Ein Bodenablauf im Keller ist oft nicht erforderlich und kann fachgerecht beseitigt werden.

Hebeanlagen
Kann auf Ablaufstellen unterhalb der Rückstaueben nicht verzichtet werden, bietet eine Hebeanlage (Pumpe) den besten Schutz. Bei ordnungsgemäßer Installation funktioniert auch bei einem Defekt oder Stromausfall aufgrund der hydraulischen Trennung der Schutz gegen Rückstau uneingeschränkt. Bei bewohnten Keller- oder Souterrainwohnungen ist eine Hebeanlage vorgeschrieben.

Rückstauklappen
Rückstauklappen dürfen nach DIN nur eingebaut werden, wenn bei einem Versagen der Rückstauklappe keine erhebliche Gefahr entstehen kann. Bei einem Defekt der Rückstauklappe gibt es keinen Schutz vor Rückstau mehr. Der Einbau von Rückstauklappen ist nur unter bestimmten Einsatzvoraussetzungen und in Räumen untergeordneter Nutzung erlaubt.

In dem Revisionsschacht vor dem Haus oder im Keller darf niemals eine Rückstauklappe oder Hebeanlage eingebaut werden. Bei Rückstau würden ansonsten die Kellerräume mit dem eigenen Abwasser geflutet werden!

Wartung
Sicherungen gegen Rückstau sind nur solange wirkungsvoll, wenn sie regelmäßig (in der Regel halbjährlich) gewartet und richtig bedient werden. Bitte beachten Sie die Wartungs- und Bedienungsanleitungen der Herstellerfirmen und schließen Sie möglichst mit Ihrem Installateur einen Wartungsvertrag ab.

  Rückstaueinrichtung Zeitspanne Wartung Qualifikation Person Maßnahme
1. Abwasserhebeanlage
  • ¼ jährlich bei gewerblicher Nutzung
  • ½ jährlich bei Mehrfamilienhäusern
  • Jährlich bei Einfamilienhäusern
Fachkundiger (Installateur) Gemäß den Vorgaben der zugehörigen DIN; Inspektion monatlich durch Betreiber mittels Betätigen von 2 Schaltzyklen.
2. Rückschlagklappe mindestens jährlich (abhängig nach Ausführungsart und Herstellerangaben) Je nach Anwendungsfall vom Sach- oder Fachkundigen Monatliche Prüfung der Funktionsfähigkeit durch Öffnen und Verschließen.
3. Absperreinrichtungen und Schieber mindestens halbjährlich Sachkundiger (eingewiesener Betreiber oder Installateur) Prüfen auf Funktionsfähigkeit, ordnungsgemäße Befestigung und Dichtheit.

Bei Rückstauverschlüssen ist unbedingt zu beachten: Rückstauverschlüsse sind generell geschlossen zu halten! Sie sollen nur im Bedarfsfall geöffnet und danach sofort wieder geschlossen werden!! Rückstauverschlüsse nie bei Starkregenereignissen oder Gewittern öffnen!

Bei einer Kellerüberflutung rufen Sie bitte Ihre Wartungsfirma an.

Im Notfall sind wir rund um die Uhr unter Telefon: 0211 - 8992762 oder über die Feuerwehr zu erreichen, Telefon: 112.