EU-Service

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Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Angehörige dieser Staaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz (Personalausweis). Visum- oder Aufenthaltstitelpflicht besteht nicht.

In den ersten drei Monaten ab Einreise besteht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine so genannte Freizügigkeitsvoraussetzung erfüllt werden.

Freizügigkeit können haben

Sonderregelungen für Schweizer Staatsangehörige

Zwischen der EU und der Schweiz besteht eine Vereinbarung, nach der Staatsangehörigen der Schweiz ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, das dem von EU-Bürgerinnen und -Bürgern annähernd gleichgestellt ist.

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Weiterführende Informationen

Übersicht über die Regelungen im Freizügigkeitsgesetz/EU