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Tätigkeiten im Lebensmittelgewerbe, Terminvergabe (Erstbelehrung)

2013-01-15T11:15:17+00:00 99000316111100 Tätigkeiten im Lebensmittelgewerbe, Terminvergabe (Erstbelehrung)

Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beziehungsweise die nicht oder noch nicht über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige) verfügen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen: Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.

Belehrungsheft

Nach der Belehrung wird Ihnen ein Nachweisheft mit dem Inhalt über die durchgeführte Belehrung ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses einmal abhanden kommen, können sie sich ein Duplikat ausstellen lassen.

Weitere Informationen zur Belehrung finden Sie unter dem folgenden Link des Robert Koch-Institutes (RKI): www.rki.de

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis, z.B.: Personalausweis, Führerschein, Pass

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Für die Belehrung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Dies bedeutet, dass eine telefonische Terminreservierung zur Belehrung unter 0211.89-92618 möglich ist, die Teilnahme an der Belehrung jedoch persönlich erfolgen muss. Unsere Telefonsprechzeiten finden Sie unten stehend.

Bearbeitungszeitraum

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen

Was ist zu bezahlen?

25,00 Euro Barzahlung erforderlich (kostenfrei bei Vorlage des Düsselpasses)
5,00 Euro (Duplikat des Belehrungsheftes), Barzahlung erforderlich

Befreiungen

Ja
Bei Vorlage des Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Terminvereinbarung
bitte nur telefonisch:
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr
und 13.00-15.00 Uhr
Telefon 0211 89-92618
Telefax 0211 89-29070
Hausanschrift Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
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