Aktuelles
Aktionstag gegen den Schlaganfall am 08. Mai 2013
Am 10. Mai war der bundesweite Tag gegen den Schlaganfall. Bereits zwei Tage vorher führte das Schlaganfall-Informationsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf mit mehreren Kooperationspartnern einen Aktionstag gegen den Schlaganfall durch. Wie bereits in den Vorjahren gab es ein großes Interesse an dieser kostenfreien Aktion.
Zwischen 11 und 16 Uhr ließen ca. 220 interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Heinrich-Heine-Platz direkt vor dem Carsch-Haus ihre Blutzucker-, Cholesterin- und Blutdruckwerte testen.

Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes und der VKKD berieten zum Thema Schlaganfall. Mitarbeiter der Uni-Klinik boten eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern an. Der Vorsitzende der Düsseldorfer Initiative gegen den Schlaganfall e. V., Prof. Dr. Siebler, untersuchte die Bürgerinnen und Bürger auf Vorhofflimmern.
An den Ständen des Selbsthilfeservicebüros, der Logopädischen Abteilung und der Beratungsstelle für alte, chronisch kranke und behinderte Menschen ? alle Gesundheitsamt - informierten sich die Bürgerinnen und Bürger zu unterschiedlichen Themen mit Bezug zum Schlaganfall
Die Feuerwehr Düsseldorf unterstützte die Aktion mit einem Rettungswagen.
Die Barmer/GEK informierte über ihr Angebot, die St. Mauritius Therapieklinik der VKKD über eine Studie zur Thematik Aphasie.
Für Fragen rund um das Thema Schlaganfall steht das Schlaganfall-Informationsbüro
im Gesundheitsamt gern zur Verfügung.
schlaganfallbuero@duesseldorf.de
Informationen zu Infektionskrankheiten
Informationen zum aktuellen Infektionsgeschehen erhalten Sie auf den Webseiten des Robert Koch-Institutes (RKI). Das RKI ist ein Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Es ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) direkt unterstellt.
zum RKI
Typisierung für eine Knochenmarkspende
In Deutschland erkranken jährlich etwa 8.000 Menschen an Leukämie oder anderen bösartigen Blutkrankheiten, das heißt alle 60 Minuten wird eine Leukämieerkrankung diagnostiziert. Wenn bei dem Patienten eine medikamentöse Behandlung nicht möglich ist, kann nur eine Übertragung gesunder Blutstammzellen helfen. Nach wie vor glauben viele Menschen, dass eine Typsierung zur Ermittlung des passenden Stammzellenspenders eine Gefahr für das eigene Leben bedeutet. Dies ist jedoch falsch: Mit einem Wangenabstrich-Set, den jeder potentielle Spender bei den Knochenmarkspender-Zentralen anfordern kann, ist ein solcher Test ganz einfach zu Hause durchzuführen. Die Knochenmarkspender-Zentrale sendet auf Anfrage einen Brief mit den Infos und Testmaterialien zu. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Zentrales Knochenmarkspender-Register Deutschland
Knochenmarkspenderzentrale am Universitätsklinikum Düsseldorf
Bundesweit einheitliche Telefon-Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit einheitlich unter der Telefon-Nummer 116 117 zu erreichen. Der angebotene Dienst wird die Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 Informationen des BMG
Organspende kann Leben retten

In Deutschland fehlen Spenderorgane. Durch Organtransplantationen konnte bereits Tausenden schwer kranken Menschen das Leben gerettet oder die Gesundheit zurückgegeben werden. Auch wenn im Jahr 2010 in deutschen Transplantationszentren circa 5.000 Transplantationen durchgeführt wurden, warten in Deutschland etwa 12.000 Patientinnen und Patienten dringend auf ein Spenderorgan (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation).
Die Organspende wird in wichtigen Bereichen neu geregelt. Am 25. Mai 2012 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Vorgesehen ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung zur Organspende. Künftig werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und gegebenenfalls eine Erklärung auch zu dokumentieren. Die Absicherung von Lebendspendern wird entscheidend verbessert und umfassend geregelt. Die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation werden an europäische Vorgaben angepasst und die Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern verbessert.
Wichtige Links zum Thema "Organspende":
www.organspende-info.de
Informationen der BzgA
Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Gesundheit
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Fragen und Antworten, insbesondere zu den Neuregelungen für Lebendspender, Link zum BMG
Weitere Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen
finden Sie hier



