Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und der Empfehlung des Robert Koch-Institutes: Infektionsprävention in Heimen
Es erfolgt eine jährliche Regelüberwachung nach infektionshygienischen Aspekten. Des Weiteren erfolgen Beratungen bei Meldungen gehäuft auftretender Durchfallerkrankungen multiresistenten Erkrankungen (MRE).
Fragen zur Pflege werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - Heimaufsicht geprüft.
Weiterführende Links im Internet:
Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
TRBA 250
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"
MGEPA NRW
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW): Beiträge zur Pflege
Informationen des RKI
Robert Koch-Institut (RKI): Beiträge zum Thema "Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen". Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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