Grünes Kennzeichen
Für Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Den Steuerbefreiungsantrag können Sie bei der Zulassungsstelle im Rahmen der Zulassung stellen. Vorab sollten Sie sich jedoch beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Voraussetzungen
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
Erforderliche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Für die Vergabe eines grünen Kennzeichens wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Es fällt lediglich die Gebühr für die Zulassung oder Umschreibung an und/oder die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
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40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |
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