Kurzzeitkennzeichen
Diese Kennzeichen gelten für eine einmalige Nutzung im Zeitraum von maximal 5 Tagen. Die Zahlen im rechten Feld eines Kurzzeitkennzeichen geben das Datum des letzten Nutzungstages an. Sie werden nur für Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten ausgestellt.
Voraussetzungen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann vom folgenden Personenkreis beantragt werden:- Personen und Firmen, die mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind beziehungsweise in Düsseldorf eine Geschäftsadresse haben. Hier ist die Beantragung durch Dritte möglich.
- Personen und Firmen, die keinen Wohnsitz oder keine Geschäftsadresse in Deutschland haben. Hier ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers beziehungsweise der Geschäftsführung erforderlich. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Ersteigerungsnachweis oder vergleichbare Erwerbsunterlagen.
Sofern keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, muss die Fahrzeugidentnummer aus den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen sein. - Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters. Nicht in Deutschland wohnende Antragsteller benötigen, sofern aus ihren Personalpapieren nicht die aktuelle Anschrift hervorgeht, eine Meldebescheinigung.
- Bei Firmen:
Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Nicht in Deutschland gemeldete Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 13,10 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-90144 |
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zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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