Saisonkennzeichen
Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.
Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraums.
Das Fahrzeug ist während des Zulassungszeitraums für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monates.
Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge oder einem roten Oldtimer-Kennzeichen ist nicht möglich, der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen dagegen schon. Auch der Wechsel zurück von einem Saisonkennzeichen zu einer "normalen" Zulassung oder eine Änderung des Betriebszeitraums ist problemlos möglich. In allen Fällen benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.
Voraussetzungen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I - eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Einzugsermächtigung
(Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer) - Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder:
Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das KFZ zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist.
- Bei Firmen:
Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
27,10 Euro
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-90144 |
|
zulassungsstelle@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

