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Gremien

Einwohnerfragestunde im Stadtbezirk 7

Fragen können bis zum 6. Juni eingereicht werden


Erstellt:
Redaktion: Frisch, Michael

Die Bezirksvertretung 7 (Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Ludenberg) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung am Dienstag, 20. Juni, um 17 Uhr eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner zu bezirklichen Anliegen an. Bis zum 6. Juni können für diese BV-Sitzung Fragen zu Anliegen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- und anhörungsbefugt ist, schriftlich eingereicht werden, die von der Verwaltung dann während der Fragestunde beantwortet werden.

Zum Verfahren gibt es folgende Hinweise:
Die Fragen müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Bezirksverwaltungsstelle 7 schriftlich vorliegen. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zu diesem Zweck unter dem Link:
https://www.duesseldorf.de/formulare/anregungen-wuensche-und-fragen-an-die-bezirksvertretung-7.html ein Online-Tool hinterlegt, das für die Eingabe genutzt werden kann. Ebenso können die Fragen per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 7, Neusser Tor 12, 40625 Düsseldorf, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.07@duesseldorf.de gerichtet werden.

In der Fragestunde trägt der Anfragende die Frage kurz vor. Dazu sind drei Minuten Zeit, es kann auch eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass hieran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

Die Fragen sind kurz zu halten, um eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.

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