Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Im Februar 2025 findet voraussichtlich die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Informationen zu einer vorgezogenen Neuwahl entnehmen Sie bitte den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin:

Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Die Bundeswahlleiterin

Abgesehen von der aktuell unklaren Termin- und Fristenlage erhalten Sie nachfolgend grundlegende Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl.

Briefwahlunterlagen für eine mögliche Neuwahl:

Bitte verzichten Sie aktuell auf Briefwahlanträge für eine mögliche Neuwahl!

Sollte eine Neuwahl im Februar 2025 stattfinden, wird Mitte Januar das Wählerverzeichnis aufgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt nutzen Sie bitte bevorzugt den Online-Briefwahlantrag oder das Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Das Online-Formular wird zu gegebener Zeit im Internet zur Verfügung gestellt. Ihre Wahlbenachrichtigung wird Sie voraussichtlich ab Ende Januar erreichen.
 

Deutsche im Ausland

Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person

a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung

innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik

Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.

Bitte verwenden Sie

  • bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“ 

Eine Einreichung per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de) oder Fax (0211 89 -22622) ist in diesem Fall möglich.

  • bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a
    Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei.
    Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.

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