Ende der Erhebungsphase des Zensus 2022
Die Erhebungsstelle Zensus 2022 für die Landeshauptstadt Düsseldorf und den Rhein-Kreis Neuss hat die Erhebungsphase im November 2022 beendet. Rückmeldungen Ihrerseits sind daher nicht mehr notwendig.
Sollten jedoch noch allgemeine Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an
(statistik@duesseldorf.de). Telefonisch können Sie eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter unter 0211 - 8993379 erreichen. Bitte beachten Sie dabei folgenden Sprechzeiten: Montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Ein kleiner Hinweis noch: Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung, rufen Sie bitte die Hotline des Statistischen Landesamtes an, diese ist erreichbar unter 0211 82 83 83 83. Bei Fragen zur Grundsteuerreform, wenden Sie sich bitte an die zuständige Finanzbehörde.
Vielen Dank!
Die kommunale Zusammenarbeit zwischen Düsseldorf und dem Rhein-Kreis Neuss
Die Landeshauptstadt Düsseldorf kooperiert bei der örtlichen Durchführung des Zensus mit dem Rhein-Kreis Neuss. Die gemeinsame Erhebungsstelle ist in Düsseldorf im Amt für Statistik und Wahlen eingerichtet. Die Erhebungsstelle wird räumlich, technisch und personell abgeschottet sein und somit gegenüber allen anderen Verwaltungsbereichen getrennt betrieben. Sie koordiniert alle erforderlichen zensusbezogenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt Düsseldorf und den Rhein-Kreis Neuss und deren Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Erhebungsstelle steht für Anliegen aller auskunftspflichtigen Personen aus Düsseldorf sowie den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss zur Verfügung.
Wie läuft der Zensus 2022 ab?
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 gezählt werden. Hierzu wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen und das Ergebnis dieser Stichprobe auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es werden alle zum Stichtag 15. Mai 2022 an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt.
Wie bereits beim Zensus 2011, werden auch beim Zensus 2022 die Meldedaten aus den jeweiligen Registern der öffentlichen Verwaltung (registergestützter Zensus) genutzt, die als Grundlage für die Stichprobe dienen. Somit muss nur ein Teil der Bevölkerung befragt werden.
Eine Vollerhebung ist grundsätzlich bei Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Altersheime) notwendig, da hier von einer relativ hohen Fluktuation sowie von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern auszugehen ist. Daher werden alle dort wohnhaften Personen im Rahmen des Zensus 2022 befragt. Das heißt, es werden zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Angaben erhoben. Eine Hochrechnung ist daher nicht mehr notwendig.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Erhebung?
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Die EU verpflichtet durch die EU-Verordnung 763/2008 alle Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungszahlen. Pandemiebedingt hat sich die Durchführung des Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.
Links und Gesetze zum Thema Zensus 2022
Offizielle Seite zum Zensus 2022
Offizielle Erklärvideos auf YouTube (auch in englischer Sprache) oder als .mp4-Datei
Haushaltebefragung des Zensuns - was ist das?
Was ist der Zensus? - Erklärvideo in Gebärdensprache -
Gesetze
EU-Verordnung 763/2008
Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)
Zensusanordnungsgesetz 2022 (ZensG 2022)
Zensusausführungsgesetz NRW 2022 (ZensG 2022 AG NRW)
Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Landesstatistikgesetz (LStatG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
Kontakt
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