Zuschussarten
Besondere Sportveranstaltungen / Förderpreis Landeshauptstadt
1. Besondere Sportveranstaltungen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer Sportvereine bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen, wie zum Beispiel Deutsche Meisterschaften.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Bis zu 3.000,00 EUR für die Durchführung/Ausrichtung einer besonderen Sportveranstaltung.
Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen:
- Endrunde/Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft.
- Internationale Sportveranstaltungen (mindestens ein Drittel der Teilnehmenden oder Mannschaften kommen aus dem Ausland) mit leistungssportlichem Schwerpunkt oder besonderer Bedeutung für den Nachwuchssport.
- Veranstaltungen mit besonderen Schwerpunktmaßnahmen und besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht sowie Projekte und Aktionen gegen Homophobie.
Es wird pro Jahr und Verein eine oder zwei (dann Maximalzuschuss: bis zu 1.500 EUR) Veranstaltungen bezuschusst.
Hinweise zur Antragstellung:
- Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund einzureichen. Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen.
- Der Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch Sportverbände antragsberechtigt.
- Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung etwaiger Finanzierungszusagen weiterer städtischer Institutionen über die Förderungswürdigkeit der Veranstaltung, die Vergabe und die Höhe der Fördermittel sowie über die Ausnahmen.
- Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen (zum Beispiel bei einer besonders herausragenden Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf).
2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf
Bis zu 10.000,00 EUR als Förderpreis für die Durchführung internationaler und/oder besonders herausragender Sportveranstaltungen im Schüler- und Jugendbereich.
Der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens einen Programmpunkt als "Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben.
Die Restsumme wird als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten gewährt. Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich.
Hinweise zur Antragsstellung
- Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund einzureichen.
- Dem Antrag, der mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen muss, sind ein Programmentwurf und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen.
- Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des Förderpreises ausgezahlt.
- Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Teilnahme an Meisterschaften
Zur Förderung des leistungsorientierten Wettkampfsports gewährt die Landeshauptstadt Düsseldorf Zuschüsse an Sportvereine für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an Meisterschaften auf nationaler und internationaler Ebene.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Gefördert wird die Teilnahme an den Endkämpfen (Finalveranstaltungen) um
- die Nationale oder Internationale Deutsche Meisterschaft,
- die Deutsche Pokal-Endrunde,
- die Europa- oder Weltmeisterschaft,
- den Europacup oder Weltcup
in olympischen, paralympischen oder World-Games-Sportarten.
Der ausrichtende Verband von Deutschen Meisterschaften und Pokalendrunden muss Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund sein. Für die jeweilige Meisterschaft müssen die vom Fachverband gültigen Nominierungs- und Qualifikationskriterien vorliegen.
Der Austragungsort muss mindestens 100 km entfernt liegen.
In Mannschaftssportarten werden je Veranstaltung und Verein maximal 16 Personen bezuschusst (in sportfachlich begründeten Ausnahmefällen kann nach gemeisamer Entscheidung durch Sportamt bz. Stadtsportbund auch eine höhere Personenzahl gefördert werden). Die Zahl der Betreuerinnen bzw. Betreuer muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der teilnehmenden Sportlerinnen bzw. Sportler stehen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten.
Anerkennungsfähig sind:
- Fahrtkosten (bis zu 0,30 EUR pro Kilometer für die einfache Fahrt von Düsseldorf zum Zielort),
- Kosten für die Reise mit Bus, Bahn oder Flugzeug
- Übernachtungskosten
Maximale Zuschusshöhe:
- Für Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften innerhalb Deutschlands: 50,- Euro je Sportlerin bzw. Sportler.
- Für Teilnahme an internationalen Meisterschaften innerhalb Europas: 150,- Euro je Sportlerin bzw. Sportler.
- Für Teilnahme an internationalen Meisterschaften außerhalb Europas: 300,- Euro je Sportlerin bzw. Sportler.
Die entstandenen Kosten sind durch Belege (Tickets, Rechnungen) usw. nachzuweisen.
Kostenübernahmen durch den jeweiligen Fachverband, Ausrichter oder Dritte sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Teilnahme an den Meisterschaften ist durch offizielle Ergebnislisten nachzuweisen. Es werden nur in der offiziellen Ergebnisliste der Veranstaltung aufgeführte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bezuschusst. Meisterschaften in den Altersklassen oberhalb der Hauptklassen sind nicht förderfähig.
Die Teilnahme an Maßnahmen der Fachverbände (z.B. Nationalmannschaften, Länderkämpfe, Kaderlehrgänge etc.) wird nicht gefördert.
Hinweise zur Antragstellung:
Für diese Zuschussart können Antragsformulare beim Stadtsportbund angefordert bzw. auf der Internetseite www.sportangebote-duesseldorf.de im Bereich “Downloads“ heruntergeladen werden. Der Antrag ist vom Vorstand (nach § 26 BGB) innerhalb von vier Wochen nach der Meisterschaft beim Stadtsportbund einzureichen.
Jugendsport / Vereinsjubiläen / Erschließungskosten
1. Jugendsport
Die Düsseldorfer Sportvereine erhalten Zuschüsse zur Förderung der sportfachlichen Jugendarbeit und der Übungsarbeit im Nachwuchsbereich (Sportlehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen von Trainerinnen bzw. Trainern/Übungsleiterinnen bzw. Übungsleitern etc.).
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Entsprechend der Vorgaben des Verwendungsnachweises erhalten die Düsseldorfer Sportvereine für jedes ihres bis zu 18 Jahre alten aktiven Mitglieds (Kinder und Jugendliche) nachfolgende aufgeführte zweckgebundene Zuschüsse:
- Bei einem Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl ab 10% für jedes aktive Mitglied 14,00 Euro p. a.
- Bei einem Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl ab 20% für jedes aktive Mitglied 16,00 Euro p. a.
- Bei einem Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl in Höhe ab 40% für jedes aktive Mitglied 18,00 Euro p. a.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Anteil der aktiven Jugendlichen mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl eines Vereins beträgt und mindestens 10 Personen umfasst.
Hinweise zur Antragstellung:
Diese Zuschussart wird mit Abgabe der jährlichen Bestandserhebung beim Stadtsportbund/LSB NRW beantragt.
2. Vereinsjubiläen
Vereinsjubiläen sind für die Düsseldorfer Sportvereine besondere Ereignisse und sichtbares Zeichen kontinuierlicher Arbeit für den Sport in der Stadt.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt.
1.000,00 EUR bei 100-jährigem und jedem weiteren 25-jährigen Jubiläum.
Hinweise zur Antragstellung:
Für diese Zuschussart ist ein vom Vorstand (nach § 26 BGB) unterzeichneter formloser Antrag beim Stadtsportbund einzureichen.
3. Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken)
Auf verschiedenen Sportanlagen werden die Vereine mit Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen belastet. Diese Kosten stehen jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Sportbetrieb auf den Anlagen, so dass die Stadt diese Kosten übernimmt.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Die von den Vereinen zu zahlenden Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken) werden in Höhe der im Heranziehungsbescheid festgesetzten Beträge übernommen.
Hinweise zur Antragstellung:
Für die Zuschussart ist ein formloser vom Vorstand des Vereins (gem. § 26 BGB) unterzeichneter Antrag beim Stadtsportbund zu stellen. Der Antrag kann erst nach Zustellung des Heranziehungsbescheides gestellt werden.
Unterhaltung von Sportanlagen
Die Pflege und Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen führt zu hohen finanziellen Belastungen für die Düsseldorfer Sportvereine. Mit dem Unterhaltungskostenzuschuss sollen diese Belastungen teilweise aufgefangen werden.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt.
Anlagenbereich | Zuschussbetrag |
Rasen- und Kunstrasenspielfeld ab 3000m2 | 5.110,00 EUR |
Aschenspielfeld ab 3000m2 | 3.580,00 EUR |
Rundlaufbahn | 1.020,00 EUR |
Sonstige Leichtathletikanlagen | 130,00 EUR |
Kleinspielfeld o.ä. | 130,00 EUR |
Tennisplatz | 130,00 EUR |
Schießanlage pro Stand | 40,00 EUR |
Umkleideräume usw. (inkl. Energiekosten) | bis 100m²: 2.200,00 EUR über 100m²: 3.500,00 EUR |
Gymnastikhalle (12m x 12m/10m x 10m) | 2.500,00 EUR |
Normalturnhalle (27m x 15m) | 3.500,00 EUR |
Großturnhalle (27m x 30m) | 4.500,00 EUR |
Sporthalle (27m x 45m) | 5.500,00 EUR |
Bootshalle, Reithalle u.ä. | 1.020,00 EUR |
sonstige Sporträume und Steg-Anlagen | 510,00 EUR |
Ausgenommen sind Flächen mit Allwetterdecken und Sportanlagen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, Unterhaltungskostenzuschüsse in angemessenem Umfang zu kürzen bzw. zurückzufordern, wenn sich die Sportanlage in einem erkennbar schlechten Zustand befindet und der Sportverein seiner Unterhaltungspflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt. |
Hinweise zur Antragstellung:
Der Zuschuss wird mit Abgabe der jährlichen Bestanderhebungen beim Stadtsportbund/LSB NRW beantragt. Der Bestandserhebung ist
- der Verwendungsnachweis gemäß Vordruck sowie
- das Ergebnis der letzten von der Mitgliederversammlung genehmigten Jahresrechnung des jeweiligen Vorjahres beizufügen, in der Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung (z.B. Personalkosten, Kosten für Pflegmittel, Gerätewartung etc.) vereinseigener Sportstätten adäquat auszuweisen sind.
Der Vordruck für den Verwendungsnachweis kann beim Stadtsportbund angefordert bzw. auf dessen Internetseite unter im Bereich “Downloads“ heruntergeladen werden.
Sport- und Sportplatzpflegegeräte
Zur Ausübung ihrer jeweiligen Sportart benötigen die Sportvereine verschiedenste Sportgeräte. Das Gleiche gilt für die Pflege der Sportanlagen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Vereine mit Zuschüssen zur Anschaffung dieser Geräte.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Gerät | Zuschuss |
---|---|
Sport- und Sportplatzpflegegeräte | Bis zu 50 % der förderungswürdigen Kosten, höchstens jedoch 3.100,00 EUR nach Anrechnung von Drittleistungen (z. B. durch Landessportbund oder Fachverband) |
Besondere Sportplatzpflegegeräte (z.B. Großpflegegeräte, Aufsitzrasenmäher, etc.) |
|
Technische Geräte zur Lebensrettung bei drohendem Herztod (Automatische externe Defibrillatoren) | Bis zu 75% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittmitteln (z.B. Landessportbund oder Fachverband) |
Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Geräte noch nicht bestellt oder gekauft sind. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportamt die Erlaubnis zur vorzeitigen Anschaffung der Geräte erteilen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Anträge können nur vom Vorstand (nach § 26 BGB) des Hauptvereins gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt für jede Abteilung gesondert. Fachgeräte für bestehende Abteilungen können nicht zusätzlich von den anderen Abteilungen beantragt werden.
- Eine erneute Antragstellung (pro Verein bzw. pro Abteilung) ist erst nach Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten möglich.
- Das Antragsvolumen (Gesamtsumme der förderungsfähigen Kosten) muss mindestens 1.000,00 EUR betragen.
- Die Anschaffung muss zweckmäßig sein.
- Die Bezuschussung eines gebrauchten Großgerätes ist nur dann möglich, wenn der Höchstzuschuss nach Richtlinien voll ausgeschöpft wird.
- Bei Anträgen für besondere Sportplatzpflegegeräte gem. b) ist eine ausführliche Begründung zum Nachweis der sportfachlichen, technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit beizufügen.
- Für diese Zuschussart können Antragsformulare beim Stadtsportbund angefordert bzw. auf dessen Internetseite www.sportangebote-duesseldorf.de im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.
- Der ausgefüllte und vom Vorstand (gem. § 26 BGB) unterzeichnete Antrag ist mit jeweils einem Kostenvoranschlag bzw. Angebot sowie einer kurzen Begründung beim Stadtsportbund einzureichen.
Folgende Geräte werden z.B. nicht gefördert:
Kleingeräte mit geringem Kostensatz, Schläger und Bälle jeglicher Art, Ballpumpen und Ballwagen, CD-und MP3-Spieler (sofern nicht ausschließlich für sportliche Zwecke), Hi-Fi- und TV-Geräte, Geräteschränke, Zelte, Kleingeräte zur Sportplatzpflege (z.B. Besen, Schaufeln, Harken etc.), Vereinsbusse und Transportanhänger, feststehende Einrichtungen, Sportkleidung und –ausrüstung für den persönlichen Bedarf, Videoanlagen, Personal Computer, Tischtennisnetze und –umrandungen, Lehrmittel, fußballfachspezifische Geräte, Teilermessgeräte, Reitsättel, Personenwaagen etc.
Ersteinrichtung und -ausstattungen, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme angeschafft werden, sind als Bestandteil des Bauprojektes (s. Pkt. 7. der Zuschussrichtlinien) mit 25 % förderungswürdig.
Hinweis:
Als Voraussetzung für die Förderung wurden in der Vergangenheit die Richtlinien des Landessportbundes NRW zur Förderung von Grundsportgeräten zugrunde gelegt. Da der Landessportbund NRW diese Förderung eingestellt hat, sind diese Voraussetzungen in wesentlichen Teilen nunmehr in die städtischen Sportförderrichtlinien eingeflossen und entsprechen weitestgehend den oben dargestellten Regelungen.
Baumaßnahmen für Sportzwecke
Der Neubau sowie die Modernisierung/Sanierung ihrer sportlichen Infrastruktur ist für die Vereine Voraussetzung zur Bereitstellung eines adäquaten Sportangebots. Die Landeshauptstadt Düsseldorf will den Sportvereinen mit der Gewährung von Zuschüssen Anreize geben, in ihre Sportstätten zu investieren.
Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:
Neubauprojekte von Vereinsheimen, Umkleidegebäuden, Bootshäusern, Trainingsbeleuchtungsanlagen und Tennisplätzen incl. der Ersteinrichtung und -ausstattungen mit Sportgeräten u. a. sowie Modernisierungsmaßnahmen können nach Abzug
- von eventuellen Bundes- und Landeszuschüssen und/oder
- von eventuellen städtischen, bezirksbezogenen Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretungen
wie folgt gefördert werden:
- mit einem Zuschussbetrag von bis zu 33% für Fremdleistungen.
- mit einem Zuschuss von bis zu 50% für Fremdleistungen bei Maßnahmen mit besonders ausgeprägter ökologischer Bedeutung. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen aus dem ämterübergreifenden Projekt "Energiesparen im Sportverein" . Das Projekt wurde vom städtischen Umweltamt ins Leben gerufen und bietet zahlreiche Vorteile und Hilfestellungen für die Düsseldorfer Sportvereine.
- mit einem förderungswürdigen Stundensatz in Höhe des jeweils bundesweit gesetzlich geltenden Mindestlohns für Eigenleistungen.
Der Höchstzuschuss je Baumaßnahme beträgt 70.000 EUR.
- Zuwendungsfähig sind Bauvorhaben deren Gesamtkosten in der Regel über 2.500,00 EUR liegen.
- Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen, die in Bauabschnitten erstellt werden, sind in den einzelnen Abschnitten förderungsfähig, wenn eine wiederholte Antragstellung nach Ablauf von 12 Monaten (gerechnet vom letzten Bewilligungsdatum) erfolgt.
- Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit einer Maßnahme gem. Ziffer 2) sowie über mögliche Sonderzuschüsse für Baumaßnahmen, die nicht unter diese Richtlinie fallen, trifft der Sportausschuss im Einzelfall.
- Bei Zuschüssen über 5.000,00 EUR entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die Zuschussgewährung.
Nicht gefördert werden:
Grundstückskäufe, überwiegend wirtschaftlich genutzte Bereiche (z. B. Küchen, Theken, Gastronomie, Wohnungen etc.) kleinere Reparaturarbeiten und Unterhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen, die nicht ausschließlich sportlichen Zwecken dienen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Der formlose, vom Vorstand des Vereins (gem. § 26 BGB) unterschriebene Antrag ist mit entsprechenden Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen beim Sportamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 52, Arena-Str. 1, 40474 Düsseldorf, einzureichen.
- Die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Maßnahme ist durch Vorlage von 3 vergleichbaren Angeboten, die auf einer sparsamen und wirtschaftlichen Kalkulation beruhen, oder einer detaillierten Kostenschätzung nach DIN 276 nachzuweisen.
- Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportamt die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erteilten, insbesondere, um Folgekosten zu vermeiden und die Werterhaltung der Sportstätten zu gewährleisten (z. B. bei Modernisierungen an Dach, Sanitäranlagen, Gefahr im Verzug etc.). Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich beim Sportamt zu beantragen.
Zuschuss zum Einsatz qualifizierter Trainerinnen und Trainern und/oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern
Zur Förderung der Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern und / oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf e.V. stellt die Landeshauptstadt jährlich Zuschussmittel in Höhe von bis zu 50.000 EUR zur Verfügung.
Gefördert werden innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie seiner ihm angeschlossenen Landessportbünde und Sportfachverbände anerkannte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge).
Anerkennungs- und zuschussfähig sind die angefallenen Lehrgangskosten(= Teilnehmergebühren).
Maximale Zuschusshöhe:
- Je Qualifizierungsmaßnahme kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 500,00 Euro ausgezahlt werden.
- Unter Berücksichtigung der tatsächlich zur Verfügung stehenden städtischen Mittel und der bis zum 31.10. des Jahres eingegangenen Anträge werden die Zuschussmittel bis zum Jahresende ausgezahlt.
- Nach dem 31.10. eingehende Anträge werden für das Folgejahr berücksichtigt.
Hinweise zur Antragstellung:
- Der Antrag mit einer Aufstellung der vom Verein finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen ist auf dem entsprechenden Vordruck des Stadtsportbundes (Download unter www.ssbduesseldorf.de im Bereich 'Service Vereine') bis zum 31.10. des Jahres zu stellen und beim Stadtsportbund einzureichen.
- Dem Antrag sind für jede Maßnahme der entsprechende Qualifizierungsnachweis (Teilnahmebescheinigung mit Qualifizierungsnachweis) und ein Beleg der Übernahme der Lehrgangskosten durch den Verein (Zahlungsbeleg) in Kopie beizufügen.
- Im Antrag sollte ersichtlich sein, welche Fort- und Weiterbildungen von der betreffenden Person bisher besucht wurden.
Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderer Perspektive
Um bei Kooperationen von Düsseldorfer Sportvereinen mit einem verbindlichen Kooperationsvertrag, verbindlichen Absprachen und entsprechenden langfristigen Entwicklungsperspektiven sowie Fördermaßnahmen mit besonderer Perspektiven die personellen und organisatorischen Aufgaben bewältigen zu können, können Personalkostenzuschüsse für die Schaffung hauptamtlicher Fachkraftstellen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt werden. Hierfür stehen insgesamt bis zu 50.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.
Unter verbindlichen Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven wird hierbei verstanden:
- Kooperationen zum Zwecke gemeinsamer Nutzung von Ressourcen und effektivem Mitteleinsatz (bspw. Gemeinsame Vereinsverwaltung, Sportkoordinatorin bzw. Sportkoordinator), stadtteilorientierte Angebotsweiterentwicklungen.
- Schwerpunktmaßnahmen mit besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht sowie Projekte und Aktionen gegen Homophobie.
- Je Verein bzw. Kooperationsprojekt wird maximal 1 Stelle gefördert.
- Um eine dauerhafte und kontinuierliche Vereinsarbeit gewährleisten zu können, erfolgt die Bezuschussung über insgesamt 3 Jahre
Zuschuss 1. Jahr | bis zu 10.000 EUR |
Zuschuss 2. Jahr | bis zu 6.000 EUR |
Zuschuss 3. Jahr | bis zu 3.000 EUR |
Es erfolgt eine Einzelbeschlussfassung durch den Sportausschuss.
Voraussetzungen
- Es werden nur Stellen gefördert, die neu geschaffen werden.
- Qualifikationen: Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler, Sportmanagerinnen und Sportmanager und / oder Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Sport- und Fitnesskauffrau und -mann bzw. vergleichbare Qualifikation.Mindestens 5-jähriger Anstellungsvertrag mit mind. 50% -Stelle (bei Teilzeitstellen erfolgt die Förderung entsprechend des jeweiligen Stellenanteils)
- Vereine mit bereits vorhandenen hauptamtlichen Stellen können nur dann gefördert werden, wenn Mittel in diesem Bereich noch zur Verfügung stehen und ein zusätzlicher Personalbedarf (z. B. für eine Fördermaßnahme mit besonderen Perspektiven) im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden kann
Nicht darunter fallen:
- Nicht formelle Absprachen / Zusammenarbeit von Vereinen.
- Spiel-, Wettkampf-, Start- und Trainingsgemeinschaften von Vereinen
- Vereine mit vorrangig wirtschaftlicher AusrichtungRegionale Zusammenschlüsse von Sparten (Weiterführung von Start-/Spielgemeinschaften).
Hinweise zur Antragstellung:
Es ist ein formloser Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellenprofil, Kostenplan, Projektdarstellung und /oder Darstellung des Kooperationsvorhabens einzureichen.
Kontakt
-
Sportamt Düsseldorf
Volker Beeker
Tel. 0211 - 8995034
E-Mail