Der Entwurf der 5. Änderung des Rahmenplans Einzelhandel liegt vor und wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist geplant, das Zentrenkonzept im Bereich des Zentrums Kalkumer Straße / Ulmenstraße sowie des Sonderstandortes Nahversorgung An der Piwipp zu ändern und damit den Rahmenplan Einzelhandel 2016 in diesen Bereichen zu aktualisieren.
Anlass der Änderung ist der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 01/009 – Südlich An der Piwipp – der das Ziel verfolgt, den Neubau eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters sowie die Ansiedlung eines Ersatzneubaus für das Unterrather Stadtteilbad zu ermöglichen. Mit dieser städtebaulichen Neuordnung soll ein besonderes Entree für den Stadtteil Unterrath geschaffen werden, das mit einer Attraktivitätssteigerung des gesamten Nahversorgungszentrums „Kalkumer Straße / Ulmenstraße“ verbunden ist. Zusätzlich soll außerhalb des Zentrumsbereiches, am sogenannten Sonderstandort „Nahversorgung An der Piwipp“ die Ansiedlung weiterer zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe vermieden werden, weil dies die Entwicklung des Nahversorgungszentrums „Kalkumer Straße / Ulmenstraße“ beeinträchtigen und somit den Planungszielen widersprechen würde. Eine über den heutigen Bestand hinausgehende Verfestigung der zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen außerhalb des Nahversorgungszentrums soll vermieden werden.
Insgesamt ergibt sich dadurch die Notwendigkeit der 5. Änderung des Rahmenplans Einzelhandel 2016. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches soll der zukünftig gewünschten Entwicklung angepasst werden. Darüber hinaus wird das Zentrenprofil aktualisiert und der Sonderstandort entfällt. Sie haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 24. Juni 2024 bis zum 24. Juli 2024 uns Ihre Meinung zur Entwurfsfassung der 5. Änderung mitzuteilen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Entwurfsfassung einsehen unter:
- digital auf dieser Internetseite oder
- im Stadtplanungsamt, Brinckmannstraße 5, im 4. Obergeschoss, Raum 4061.
Wir erläutern Ihnen die Planung gerne am Telefon (0211-8996720 oder 0211-8996247) oder im persönlichen Gespräch vor Ort. Dazu können Sie zu den in der Auslegungs-Bekanntmachung aufgeführten Sprechzeiten vorbei kommen oder auch außerhalb der Sprechzeiten einen individuellen Termin mit uns vereinbaren.
- Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr; freitags von 9 bis 13 Uhr
- Außerhalb der Sprechzeiten nach individueller Terminvereinbarung unter 0211-8996720 oder 0211-8996759
Schriftlich können Sie auf mehrere Arten Kontakt mit uns aufnehmen:
Im Anschluss an diese Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Stellungnahmen ausgewertet. Wenn die Erforderlichkeit besteht, wird die Entwurfsfassung überarbeitet. Den zuständigen politischen Gremien werden die eingegangenen Stellungnahmen und der gegebenenfalls überarbeitete Entwurf vorgestellt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat der Stadt über die 5. Änderung des Rahmenplans Einzelhandel.