Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Schulpflicht (Schulaufsicht)
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Schulpflicht (Schulaufsicht)
Die auf dem Anschreiben ausgedruckten personenbezogenen Daten wurden dem staatlichen Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf durch das Amt für Schule und Bildung bereitgestellt; so soll sichergestellt werden, dass alle schulpflichtigen Kinder der Primarstufe, die neu in Düsseldorf angemeldet werden oder zum 01.08. des aktuellen Schuljahres schulpflichtig geworden sind, eine Schule besuchen.
Die Datenübermittlung beruht auf Artikel 6 (1) c) DSGVO i. V. m. §§ 41 (5) und 120 (5) Schulgesetz NRW.
- Die Daten der Kinder, die in einer Schule aufgenommen wurden, werden beim staatlichen Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß § 9 (1) Ziff. 4 VO-DV 1 nach einer Aufbewahrungszeit von 5 Jahren bzw. nachdem die Schulpflicht endet, gelöscht.
Kontaktdaten: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211- 8991, datenschutz07@duesseldorf.de
Auf ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben unter Postanschrift: Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 - 384240 oder poststelle@ldi.nrw.de