Denkmalschutz und Denkmalpflege werden in Düsseldorf, wie in allen Kommunen, durch die Denkmalbehörde vertreten, die erstmals nicht nur den technischen Bereich der Denkmalpflege abdeckt, sondern auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen. Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist für alle Denkmalgattungen zuständig.
Als wichtigstes Ereignis in der Denkmalgeschichte des Landes ist der Erlass des Denkmalschutzgesetzes von 1980 zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land NRW zu werten. Mit diesem Gesetz wurde die Verantwortung für die Denkmäler den Gemeinden und Städten übertragen.
Grundsätzlich gilt, dass jede Veränderung, Beseitigung, Verbringung, Errichtung und Nutzungsänderung eines Denkmals aber auch in der näheren Umgebung eines Denkmals einer denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die Denkmalbehörde bedarf. Gleiches gilt für alle Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs.
Für den Begriff Denkmal wurde eine verbindliche Definition festgelegt. Demnach sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Diese sehr weit gefasste Umschreibung wird im Gesetz weiter erläutert: "Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen."
Durch die Zuordnung des Begriffs "bedeutend" zu bestimmten Wesens- und Lebensbereichen ist gesagt, dass nicht nur Denkmäler bedeutend sind, die eine einzigartige Qualität haben (zum Beispiel Schloss Benrath), sondern hiermit ist eine relative Bedeutung gemeint – "Wesentlicher Gesichtspunkt des Denkmals ist die historische Bedeutung, das heißt, Denkmäler müssen eine historische Botschaft übermitteln. Damit ist auch gesagt, dass die Beurteilung des Denkmals frei sein muss von künstlerischen oder geschmäcklerischen Gesichtspunkten der Gegenwart. Allein die historische Botschaft ist zu bewerten."
Bedeutung als Denkmal liegt beispielsweise auch dann vor, wenn ein Baudenkmal lediglich orts- oder ortsteilprägend ist (... bedeutend für Städte und Siedlungen). Bedeutend im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind auch Gebäude, die den besonderen Stil einer Zeit, das Selbstverständnis des Staates (Gerichtsgebäude, Kasernen) oder der Wirtschaft (Fabrik- und Verwaltungsgebäude), die Einführung neuer Bautechniken (Eisenfachwerk, Stahlbetonbau) oder einen besonderen städtebaulichen Entwicklungsschritt (wie das Überschreiten der mittelalterlichen Stadtbegrenzung) dokumentieren.
Im Rahmen der Denkmalpflege werden Denkmaleigentümer mit steuerlichen Vergünstigungen zum Ausgleich der teilweise als Belastung empfundenen Denkmaleigenschaft gefördert.
Für denkmalbedingte Mehrkosten von Maßnahmen kann ein Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln beantragt werden. Die Denkmalbehörde stellt für die Kosten der Maßnahmen auf Antrag eine Steuerbescheinigung aus.