Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeldantrag NRW

Das Elterngeld ist Ländersache und muss deshalb in dem Bundesland beantragt werden, in dem Sie leben. Der Elterngeldantrag in NRW (Nordrhein-Westfalen) muss bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Städte eingereicht werden.

Mütter und Väter können nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld als finanzielle Hilfe zur Betreuung beantragen, wenn sie nicht oder nur zeitweise arbeiten gehen.
Damit soll das wegfallende Einkommen des jeweiligen Elternteils teilweise ausgeglichen werden.

Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Nutzen Sie die Vorteile einer online durchgeführten Antragsstellung. Hier werden Sie z. B. durch die Antragsführung geführt, der Antrag "denkt mit". Durch vollständige Angaben und korrekte Unterlagen kann Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden.

Bitte benutzen Sie zur Zusammenstellung der Unterlagen auch die »Checkliste zum vollständigen Antrag«, die Sie sich hier herunterladen und ausdrucken können.

Alternativ können Sie die PDF-Version des Antrags auf Elterngeld (Hauptantrag) im Familienportal.NRW unter "Formulare und Hinweise" herunterladen und bei der Elterngeldstelle einreichen.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

Auf die folgenden Unterlagen mit der Einreichung des Antrages möchten wir Sie nochmal besonders hinweisen, damit die Bearbeitung ihrer Angelegenheit möglichst ohne Verzögerungen aufgrund der Nachfragen erfolgen kann.

  • Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt).
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.
  • Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung).
  • Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes.
  • Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört).

Weiterführende Informationen

i-Punkt Elterngeld - Heinz Schmöle Straße 8-10

  • Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag
    von 9 bis 12 Uhr

    Kartenansicht
  • Telefonische Erreichbarkeit

    0211 - 8995100

    Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

  • Persönliche Termine für eine individuelle Beratung (Themen Elterngeld, Elternzeit) bitte per E-Mail oder telefonisch anfragen.

    E-Mail

  • Lesen Sie auch die Informationen zum Elterngeld auf unserem

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