Nutzungsänderungsantrag erforderlich

Brandschutzkonzept erforderlich

Schlafräume für Kinder unter 2 Jahre nur im Erdgeschoss zulässig

Schlafräume benötigen direkten Ausgang ins Freie

Grundsätzlich zwei bauliche Rettungswege:

  • Treppenräume oder Außentreppe
  • Wendeltreppe zulässig wenn nach GUV-I 561
  • Spindeltreppen unzulässig

Regelfall: Gruppenbereiche (Aufenthaltsraum und direkt angrenzende Nebenräume) mit direkten Ausgängen ins Freie (Breite mind. 0,9 m)

Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2

► Mind. 1 Wasser-Feuerlöscher je Geschoss nötig

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B insbesondere unter Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder aufzustellen

Stand: Dezember 2019

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Bauaufsichtsamt
Feuerwehr und Rettungsdienst