Planungshinweise zum Brandschutz in Tageseinrichtungen für Kinder
Die dargestellten Inhalte dienen zur Orientierung für Planverfasser. Verbindlich sind die im Genehmigungsverfahren im Einzelfall getroffenen Festlegungen der Genehmigungsbehörden.
► Nutzungsänderungsantrag erforderlich
► Brandschutzkonzept erforderlich
► Schlafräume für Kinder unter 2 Jahre nur im Erdgeschoss zulässig
► Schlafräume benötigen direkten Ausgang ins Freie
► Grundsätzlich zwei bauliche Rettungswege:
Treppenräume oder Außentreppe
Wendeltreppe zulässig wenn nach GUV-I 561
Spindeltreppen unzulässig
► Regelfall: Gruppenbereiche (Aufenthaltsraum und direkt angrenzende Nebenräume) mit direkten Ausgängen ins Freie (Breite mind. 0,9 m)
► Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2
► Mind. 1 Wasser-Feuerlöscher je Geschoss nötig
► Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B insbesondere unter Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder aufzustellen
Stand: Dezember 2019
Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bauaufsichtsamt Feuerwehr und Rettungsdienst