In Düsseldorf gibt es seit dem 15. Februar 2009 eine Umweltzone. Grundlage dafür ist der mittlerweile fortgeschriebene Luftreinhalteplan. Die Umweltzone wurde zum 01.02.2013 vergrößert und darf ab dem 01.07.2014 nur noch von Fahrzeugen mit grüner Schadstoffplakette (auch Feinstaubplakette genannt) befahren werden.
Messungen und Berechnungen der Luftschadstoffsituation haben ergeben, dass die Luftschadstoffe in Düsseldorfe großflächig Grenzwerte überschreiten und dass die bisherigen Maßnahmen noch keine ausreichende Wirkung gezeigt haben. Deshalb wurde der Luftreinhalteplan überarbeitet und neben anderen Maßnahmen in einem ersten Schritt eine Vergrößerung der Umweltzone ab dem 01.02.2013 beschlossen. Als weitere Maßnahme ist vorgesehen, dass sie ab dem 01.07.2014 nur noch von Fahrzeugen mit grüner Schadstoffplakette befahren werden darf.
Wo befindet sich die Düsseldorfer Umweltzone?
Sie wird durch folgende Straßen begrenzt: Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Rheinallee, Werftstraße, Wiesenstraße*, Bahnlinie hinter Wiesen- und Kopperstraße, Stadtgrenze bis A 52 Anschlussstelle Büderich, A 52 AS Büderich*, Nach Norden der Stadtgrenze folgend, Böhlerstraße*, Büdericher Straße, an den Rheinwiesen entlang bis zur B 7, Theodor-Heuss-Brücke, Rotterdamer Straße, Stockumer Kirchstraße, Weißdornstraße, Beckbuschstraße, Heymstraße, am Rheinbad entlang, Stockumer Höfe bis A 44*, A 44 ? A 52 bis Theodorstraße/ Anschlussstelle Rath*, Theodorstraße mit angrenzenden Zufahrtsstraßen (z.B. ISS-Dome)*, Liliencronstraße bis S-Bahn-Linie*, S-Bahnlinie bis Stadtgrenze nach Norden*, Stadtgrenze bis Reichswaldallee, Reichswaldallee, am Aaper Wald Waldstraße entlang bis Fahneburgstraße, Ernst-Poensgen-Allee, Ludenberger Straße, Benderstraße*, Gerricusplatz*, Steinweg, Quadenhofstraße, Hagener Straße bis S-Bahnlinie, entlang Stadtgrenze, dann westlich auf die Rothenbergstraße zu (inkl. Gödinghover Weg), am Stadtwald entlang vor der Bezirkssportanlage auf die Vennhauser Allee, Vennhauser Allee, Am Kleinforst bis zur A 46, A 46 bis Anschlussstelle Holthausen*, Oerschbachstraße*, Halbuschstraße (Zufahrt Henkel frei, Werstener Friedhofstraße, Quadestraße bis Ritastraße, am Henkelgebiet entlang zur Bonner Straße, Bonner Straße, Münchener Straße*, Anschlussstelle Bilk*, Fleher Brücke bis Fleher Deich*, Volmerswerther Deich, Volmerswerther Str. inkl. angrenzender Wohnstraßen (z.B. Hellriegelstraße), östlich entlang des Südfriedhofs, Räuscherweg, Völklinger Straße*, entlang S-Bahnlinie und Holzstraße*, Speditionsstraße, Parlamentsufer bis Rheinkniebrücke.
Die vorstehend genannten Straßen bilden die äußeren Grenzen der Umweltzone und sind selbst – mit Ausnahme der mit einem Sternchen ("*") gekennzeichneten Straßen – Bestandteil der Umweltzone. Die Erreichbarkeit der Park- und Logistikflächen der Messe Düsseldorf sowie der Park- und Logistikflächen des Flughafens Düsseldorf bleibt über folgende Straßenzüge, die nicht in die Umweltzone einbezogen sind, erhalten: A 44 / Am Staad/ Rotterdamer Str. bis Messetor 1 ("Neue Messestraße") und Stockumer Höfe bis zur A 44 AS Stockum.