Umweltzonen werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Wenn Sie in diesen Bereich einfahren, muss Ihr Auto mit einer Plakette gekennzeichnet sein. In die Düsseldorfer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen einfahren.
Wenn Sie ohne die entsprechende Plakette oder ohne eine Sondergenehmigung in die Umweltzone einfahren, riskieren Sie ein Bußgeld von 80 Euro.
Die folgenden Kraftfahrzeuge benötigen in ganz Deutschland keine Umweltplakette und keine Ausnahmegenehmigung für Fahrten durch die Umweltzonen. Diese Ausnahmen sind durch die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes geregelt, also rechtlich verbindlich.
Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 StVZO)
Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben
Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau, Müllabfuhr...)
ausländische Militärfahrzeuge
zivile Fahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, wenn es sich um unaufschiebbare Fahrten aus dringenden militärischen Gründen handelt
Oldtimer mit "H" oder "07" Kennzeichen oder aus dem Ausland, die gleichwertige Anforderungen erfüllen
Befreiung vom Verkehrsverbot in der Umweltzone durch Allgemeinverfügung
Durch Allgemeinverfügung werden bestimmte Fahrzeuggruppen von Amts wegen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone befreit. Unter anderem handelt es sich dabei um Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen wurden, um Versuchs- oder Erprobungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge von bestimmten Gruppen schwerbehinderter Menschen. Einzelheiten finden Sie hier.
Befreiung vom Verkehrsverbot auf Antrag
Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden können, erhalten keine Umweltplakette und sind nicht zur Einfahrt in die Düsseldorfer Umweltzone berechtigt. Zur Schadstoffgruppe 1 gehören alle Dieselfahrzeuge mit Euro 1 Norm und älter sowie alle Benziner ohne geregelten Katalysator. Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Auch diese Fahrzeuge dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren.
In Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte können jedoch für bestimmte Fahrtzwecke Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass das Fahrzeug vor dem 01.01.2008 auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter zugelassen wurde, es nicht nachgerüstet werden kann, für den beantragten Fahrtzweck kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Darüber hinaus sind Ausnahmen für Schwerbehinderte möglich, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G" haben sowie für Personen, die über einen orangefarbenen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen verfügen. Auch für Sonderkraftfahrzeuge (beispielsweise Messwagen, Schwertransporte oder Fahrzeuge von Schaustellern) sind Ausnahmen möglich.
Weitere Informationen, vor allem über die Fahrtzwecke, bei denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, finden Sie im Antragsformular.
Wohnmobile
Auch für Wohnmobile können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, allerdings nur für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt. Voraussetzung: Das Wohnmobil wurde vor dem 01.01.2008 auf seinen jetzigen Halter zugelassen und eine Nachrüstung ist nicht möglich oder teurer als 4.500 Euro. Die Nicht-Nachrüstbarkeit muss durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden, die nicht älter als ein Jahr sein darf.
Nachrüsten lohnt sich
Viele Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffnorm entsprechen, können nachgerüstet werden. Dies verringert den Schadstoffausstoß. Nachgerüstete Diesel-Autos erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zusätzlich erhöht sich der Wiederverkaufswert und Sie leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Jahr 2015 wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußfartikelfiltern. Weitere Informationen finden Sie hier. Eine Antragstellung ist ab dem 01.02.2015 möglich.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) betreut das Förderprogramm "De-minimis". Im Rahmen dieses Programms können Unternehmen des Güterkraftverkehrs für schwere Nutzfahrzeuge unter anderem Zuschüsse für den Erwerb von Partikelminderungssystemen beantragen. Zur elektronischen Antragstellung geht es hier. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Güterverkehr.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wird darüber hinaus die Neuanschaffung emissionsarmer Lkw gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Filtern wird auch in Düsseldorf dazu beitragen, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in der Innenstadt besser wird. Auch für die Handwerksbetriebe lohnt sich der Einbau: Nachgerüstete Transporter können eine höherwertige Umweltplakette erhalten.