Seit dem 15. Februar 2009 gibt es in Düsseldorf eine Umweltzone. In ihr gelten Beschränkungen für den Autoverkehr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Schadstoffplakette (auch Feinstaubplakette genannt) einfahren. Für Fahrzeuge mit sehr hohem Schadstoffausstoß bestehen Fahrverbote.
Die Umweltzone musste eingerichtet werden, weil Messungen und Berechnungen der Luftschadstoffsituation ergeben haben, dass in Düsseldorf großflächig Grenzwerte überschritten werden. Ein wesentlicher Verursacher der Luftbelastung ist der Fahrzeugverkehr. Zum 01.02.2013 wurde die Umweltzone erweitert und ab dem 01.07.2014 darf sie nur noch von Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden.
Das Bundes -Immisionsschutzgesetz und die 39. BImSchV bilden die Grundlage für den Luftreinhalteplan, der durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellt wurde. Ziel der Lufreinhalteplanung und insbesondere der Umweltzone ist es, die Qualität der Luft zu verbessern und mögliche Gesundheitsgefahren für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Die 35. BImSchV, auch Kennzeichnungsverordnung genannt, regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten. Hier wird festgelegt, welche Plakette die einzelnen Fahrzeuge erhalten können.
Weitere Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf geregelt.
Informationen des Bundesumweltamtes zu Umweltzonen in Deutschland können Sie hier erhalten.
Informationen zur Luftschadstoffsituation finden Sie auf den Seiten des Umweltamtes.