Energie- und Gasmangellage: Verkürzte Heizperiode wird ausgesetzt
| Umwelt Verwaltung
Trotz der Beschlüsse stehen Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden selbstverständlich im Fokus: Die kalten Tage Ende September haben inzwischen gezeigt, dass zur Erreichung der nach EnSikuMaV festgelegten erforderlichen Mindestraumtemperatur von 19 Grad Celsius in einigen Bürogebäuden der Heizungsbetrieb notwendig wurde. Darum wurde bereits entsprechend gegengesteuert.
Hintergrund
Die Umsetzung der Regelungen der EnSikuMaV (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) der Bundesregierung sind für die Beschlüsse des Krisenstabs maßgeblich - darunter auch der Beschluss zur Einhaltung des Höchst- und Mindestwerts von 19 Grad Celsius in Arbeitsräumen für körperlich leichte und sitzende Tätigkeiten.