Karneval: Glasverbot in der Altstadt
| Ordnung
Die Aktion ist Teil der umfassenden Maßnahmen, die Ordnungsamt und Polizei für die "tollen Tage" getroffen haben. Ordnungsdezernent Christian Zaum und Dietmar Henning, Leitender Polizeidirektor, stellten die Vorbereitungen am Dienstag, 14. Februar, im Rahmen eines Pressegesprächs vor.
"Nach der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Zwangspause darf das erste Mal wieder ohne Einschränkungen gefeiert werden. Damit es es friedlich und verletzungsfrei abläuft, wird das Konzept zur scherbenfreien Altstadt fortgeführt, welches bereits seit 2011 von den Besuchern gut angenommen wird", erklärte Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Die Aktion scherbenfreie Altstadt der Stadt Düsseldorf unterstützt mehr Sicherheit und Sauberkeit zu Karneval. Den Besuchern der Altstadt wird untersagt, Glasbehältnisse mitzuführen. Die dort ansässigen Händler und Außengastronomiebetriebe dürfen während der "tollen Tage" keine Waren in Glasbehältnissen verkaufen. Die Besucher werden mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne informiert.
Dietmar Henning, Leitender Polizeidirektor: "Das Glasverbot hat sich bewährt und genießt eine hohe Akzeptanz. Es macht die Altstadt an den 'tollen Tagen' für Feiernde und Einsatzkräfte sicherer."
Das Glasverbot in Düsseldorf gilt für den Kern der Düsseldorfer Altstadt an folgenden Tagen:
Altweiberfastnacht, Donnerstag, 16. Februar, von 8 Uhr bis Freitag, 17. Februar, 5 Uhr, Karnevalssonntag, 19. Februar, ab 12 Uhr bis Veilchendienstag, 21. Februar, 5 Uhr.
Über die genauen Grenzen des Geltungsgebietes informiert die Landeshauptstadt auch auf ihren Internetseiten unter https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/scherbenfrei.html.
Dazu erfolgen an den 16 Zugängen zur Altstadt Kontrollen. Der Ordnungs- und Servicedienst, OSD, arbeitet dabei mit Verstärkung der Verkehrsüberwachung. Darüber hinaus unterstützen zusätzliche Helfer eines privaten Sicherheitsdienstes. Insgesamt werden täglich rund 250 Menschen im Einsatz sein. Die Feiernden nehmen das Glasverbot und die damit verbundenen Kontrollen erfahrungsgemäß sehr positiv auf.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf informiert Bürger und Besucher im Vorfeld auf Info-Screens an U-Bahn-Haltestellen, mit Beiträgen im Fahrgast-TV sowie im Sonderfahrplan der Rheinbahn. Außerdem machen Großplakate sowie Plakate auf den Awista-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet auf die Aktion aufmerksam. Rechtliche Grundlage des Glasverbots ist eine Allgemeinverfügung, welche die Stadt am 12. November 2022 im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht hat. Von der eingeräumten Klagemöglichkeit hat niemand Gebrauch gemacht. Vor der erstmaligen Einführung des Glasverbots im Jahr 2011 hatten sich regelmäßig viele Menschen an Glasscherben verletzt. Die Zahl der Schnittverletzungen ist seitdem deutlich zurückgegangen.