Kooperationsvereinbarung für ein Düsseldorfer Haus des Jugendrechts unterzeichnet
| Jugendamt aktuell
Prävention und Verfolgung von Jugendkriminalität in Düsseldorf sind ein gemeinsames Anliegen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt. Diese wollen zukünftig noch intensiver in einem Haus des Jugendrechts zusammenarbeiten. Dabei hat jede der beteiligten Institutionen ihre eigenen Aufgaben nach den betreffenden gesetzlichen Aufträgen. Polizeipräsident Norbert Wesseler, Stadtdirektor Burkhard Hintzsche und der Leitende Oberstaatsanwalt Falk Schnabel unterzeichneten heute (14. März 2019) in einem gemeinsamen Pressetermin eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
"Durch die Bündelung von Jugendstaatsanwälten, etwa dreißig Kriminalbeamten und zehn Mitarbeitern der städtischen Jugendhilfe im Strafverfahren in einem Haus des Jugendrechts können Jugendstrafverfahren in Zukunft schneller und effizienter durchgeführt werden. Daneben soll auch die Prävention gestärkt werden, indem gefährdete Kinder, jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige oder junge Menschen, deren Leben aus dem Ruder zu laufen droht, besser identifiziert werden und ihnen gezielter geholfen werden kann", beschreibt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche die Vorzüge der Zusammenarbeit unter einem Dach.
Polizeipräsident Norbert Wesseler sagt dazu: "Mit dem Düsseldorfer Haus des Jugendrechts legen wir ein Fundament, um den Gedanken der gemeinsamen Verhinderung und Bekämpfung der Jugendkriminalität kreativ voranzutreiben. Auf dieser starken Basis entsteht die Chance, das schon erfolgreiche Modell weiterzudenken und vielleicht zu etwas vollkommen Neuem fortzuentwickeln."
Düsseldorf blickt auf viele Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt bei der Vermeidung und Bekämpfung von Jugendkriminalität zurück. Jugendstrafrecht unterscheidet sich stark vom Erwachsenenstrafrecht: Bei jugendlichen Straftätern steht die Erziehung im Vordergrund. Jungen Menschen, bei denen strafrechtliche Verfehlungen oft nur eine Episode auf dem Weg zum Erwachsensein darstellen, soll das Unrecht ihrer Tat veranschaulicht und möglichst mit ihnen gemeinsam Ideen und Lösungen erarbeitet werden, damit sie nicht weiter in die Kriminalität abgleiten.
"Mit dem Haus des Jugendrechts werden wir den Grundgedanken des Jugendstrafrechts noch besser in der Praxis umsetzen", ist der Leitende Oberstaatsanwalt Falk Schnabel überzeugt. "Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft nimmt den ganzen jungen Menschen in den Blick und nicht nur seine Tat. So kann das richtige Maß an Hilfe, Fürsorge und Sanktion gefunden werden, um zukünftige Delikte zu verhindern."
Die Jugendkriminalität in Düsseldorf ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gab es 2008 noch 5.342 Jugendstrafverfahren im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren mit 3.329 betroffenen Personen, waren es im letzten Jahr noch 3.116 Jugendstrafverfahren mit 1.969 betroffenen Personen. Bei den Straftaten dominieren Diebstähle, Rauschgiftdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Rohheitsdelikte.
Die Beteiligten versprechen sich von der Kooperation in einem Haus des Jugendrechts einen weiteren Schub für die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Kurze Wege entstehen, wo bisher lange Strecken zwischen den Kooperationspartnern lagen. Der persönliche Kontakt ersetzt Schriftverkehr und Aktentransport. Zugleich werden das wechselseitige Verständnis und die Möglichkeit gestärkt, die Rolle und die Aufgaben der jeweils anderen Kooperationspartner besser kennenzulernen und wertzuschätzen. Neue Trends in der Jugendkriminalität können schneller erkannt und frühzeitig bei der Präventionsarbeit berücksichtigt werden. Schließlich soll das Haus des Jugendrechts auch ein Ort sein, der sich anderen wichtigen Bereichen unseres Rechtssystems verpflichtet fühlt, beispielsweise der Vermittlung von themenzentrierten, juristisch bedeutsamen Informationen und der Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in rechtlichen Fragen.