Stärkere Regulierung von E-Scootern

| Verkehr

Bis Ende des Jahres sollen in allen Stadtbezirken Sharingstationen entstehen. Dies hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen. Archivfoto: Michael Gstettenbauer

Das Archivfoto zeigt die 100. Sharingstation am Gustaf-Gründgens-Platz. Sie wurde im August 2023 in Betrieb genommen. Das Netz der Sharingstationen wird weiter ausgebaut. Foto: Michael Gstettenbauer

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Januar, die Weichen für die Ausweitung des erfolgreichen E-Scooter-Managements in der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt: Bis Ende des Jahres sollen in allen Stadtbezirken Sharingstationen entstehen. Zudem sollen zukünftig Fußgänger vor zu schnellen E-Scooter-Fahrern durch Langsamfahrzonen, so genannten Slow Speed Zones, geschützt werden.

In den Langsamfahrzonen wird die E-Scooter-Geschwindigkeit automatisch gedrosselt. Weiterhin plant die Landeshauptstadt ein Vergabeverfahren, um die Anzahl der Sharing-Anbieter zu reduzieren.

Bis zu 40 neue Sharingstationen
Laut Beschluss wird nun der Ausbau von Sharingstationen auch im restliche Stadtgebiet erfolgen. Im Rahmen eines Sofort-Programms wird die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im Auftrag der Stadt alle weiteren acht Stadtbezirke mit je drei bis fünf Sharingstationen ausstatten. Insgesamt werden so 24 bis 40 neue Sharingstationen entstehen. Räumliche Schwerpunkte werden dabei, parallel zur grundsätzlichen Ausbaustrategie, besonders belebte Orte wie Stadtteilzentren oder Bahnhöfe sein. Die Planungen der jeweiligen Standorte läuft. Bis Ende 2024 soll das Sofort-Programm abgeschlossen sein.

Vergabeverfahren zur Anpassung der E-Scooter-Flotte
Parallel dazu plant die Stadt ein Vergabeverfahren, um die Anzahl der Sharing-Anbieter zu reduzieren. Aktuell gibt es vier E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf: Tier, Lime, Voi und Bolt. Die erlaubte Obergrenze für E-Scooter und Co. liegt bei 8.400 Fahrzeugen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens sollen nur noch drei Anbieter übrigbleiben. Ziel der Regulierung ist eine weitere Reduzierung der Fahrzeuganzahl sowie eine Anpassung der Flottenverteilung. Auch der Verwaltungsaufwand kann so verringert werden. Eine verpflichtende Umsetzung von weiteren Vorkehrungen wie beispielsweise Fußpatrouillen und die Bedienpflicht des gesamten Stadtgebietes sollen weitere Vorgaben im Vergabeverfahren sein. Die Durchführung dieses Verfahrens ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.  

Langsamfahrzonen schützen Fußgänger
"Slow Speed Zones" werden in anderen Ländern der Europäischen Union bereits erfolgreich umgesetzt. Sie ermöglichen die automatisierte Anpassung der Geschwindigkeit beim Durchqueren digitaler Grenzen, beispielsweise innerhalb von Fußgängerzonen oder Grünanlagen, um insbesondere den Fußverkehr in diesen Gebieten zu schützen. Da die Gesetzeslage in Deutschland noch keine Grundlage für die feste Einführung solcher Zonen bietet, wird das Konzept im Rahmen eines Verkehrsversuches in der Düsseldorfer Altstadt getestet. Das Pilotprojekt soll im September 2024 starten.

Hintergrund
Bislang gibt es rund 140 Sharingstationen, vorrangig in der Innenstadt (im Stadtbezirk 1) sowie auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Stadtbezirk 3), welche das sichere und ordentliche Abstellen von Leih-Rädern, Leih-Scooter und Leih-Elektrorollern gewährleisten.