Organisationsstruktur

Organisationsstruktur

Abteilung 69/1: Zentrale Dienste

Die Abteilung zeichnet sich für die Organisationsangelegenheiten im Amt verantwortlich. Dazu gehören: Personal- und Organisationsangelegenheiten, Finanzen, IT und Öffentlichkeitsarbeit.

Abteilung 69/2: Planung der baulichen Anlagen

Die Abteilung zeichnet sich verantwortlich für die Planung von Brücken, Tunneln, Stadtbahnstrecken sowie sonstigen Ingenieurbauten, u.a. aktuell der neuen Stadtbahnlinie U80.

Abteilung 69/3: Bau der baulichen Anlagen

Die Abteilung zeichnet sich verantwortlich für den Bau von Brücken, Tunneln, Stadtbahn und sonstigen Ingenieurbauten, u.a. aktuell der neuen Stadtbahnlinie U81 sowie den anstehenden Sanierungsmaßnahmen zur Theodor-Heuss-Brücke und Ersatzneubau der Hochstraße Benediktusstraße.

Abteilung 69/4: Überwachung und Prüfung der baulichen Anlagen

Die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken auf mögliche Bauwerksschäden wird durch das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau gemäß den Vorschriften der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen: Überwachung und Prüfung“ veranlasst.

Die regelmäßigen Prüfrythmen sowie die Inhalte der Überwachungen sind gemäß der o.g. Norm vorgeschrieben. Wesentlicher Bestandteil der Überwachungen sind die alle drei Jahre stattfindenden

Bauwerksprüfungen

  • Hauptprüfung: Es erfolgt alle sechs Jahre eine handnahe Prüfung aller Bauwerksteile, auch unter Zuhilfenahme von vorhandenen und zusätzlichen Besichtigungsgeräten.
  • Einfache Prüfung: Jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung ist eine „intensive, erweiterte Sichtprüfung“ durchzuführen unter Zuhilfenahme von vorhandenen jedoch ohne Verwendung von zusätzlichen Besichtigungsgeräten.
  • Darüber hinaus werden unterjährige Bauwerksüberwachungen wie folgt vorgeschrieben:
    Besichtigung: Einmal jährlich sind die Bauwerke unter Zuhilfenahme von vorhandenen Besichtigungsgeräten auf offensichtliche Mängel oder Schäden hin zu besichtigen.
  • Laufende Beobachtung: Zweimal jährlich sind alle Bauteile von der Verkehrsebene bzw. vom Geländeniveau aus auf offensichtliche Mängel oder Schäden zu beobachten.

Bei den Prüfungen (Hauptprüfung und Einfache Prüfung) werden sämtliche Schäden dokumentiert und bewertet. Hierbei wird der bauliche Zustand in Form einer Benotung anhand von einheitlichen Kriterien gemäß RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung) dargestellt.