Beschreibung der Varianten des 1. Bauabschnittes

Beschreibung der Varianten des 1. Bauabschnittes

V0 – Bestandssituation

Mit der Variante 0 „Bestandssituation“ ist der unveränderte Status Quo gemeint. Die Verbindung in den Düsseldorfer Norden erfolgt über die U79 Richtung Duisburg und über die U78 Richtung MERKUR SPIEL-ARENA/Messe Nord. Eine direkte Stadtbahnverbindung zwischen Innenstadt und Flughafen ist nicht vorhanden. Des Weiteren fehlt eine Stadtbahnverbindung als Grundlage für eine direkte Verbindung zwischen Flughafen und den Städten Neuss, Meerbusch und Krefeld auf der anderen Rheinseite.

V1 – Brücke / Oberfläche / Tunnel

Diese Variante liegt dem Planfeststellungsantrag zugrunde (Antragsvariante).
Projektdaten 1. Bauabschnitt

V2 – Gesamttunnel

Das Tunnelbauwerk dieser Planungsalternative beginnt nördlich der Haltestelle Freiligrathplatz, unterquert die B 8 sowie die BAB A 44 und endet im geplanten U-Bahnhof. Die Trasse verläuft analog der Variante Brücke/Oberfläche/Tunnel im öffentlichen Verkehrsraum (Vermeidung von Unterfahrungsrechten bei privaten Anliegern).

Am Freiligrathplatz in Niveaulage beginnend wird die Trasse aus dem vorhandenen Schienenverkehr der U79 mittig ausgefädelt und über eine Rampe in einem zweigleisigen Tunnelbauwerk geführt, das den Nordstern von Süden kommend im Bogen Richtung Osten unterquert. Der weitere Verlauf der Strecke wird unterirdisch in einem Tunnel unter der Flughafenstraße bis zum Flughafenterminal geführt. Der Großteil der Herstellung des Tunnels ist in geschlossener Bauweise im Schildvortrieb vorgesehen. Im Start- und Endbereich werden Baugruben in offener Bauweise als Start- und Zielschacht für den Schildvortrieb benötigt. Der U-Bahnhof im Bereich des Flughafenterminals wird ebenso wie bei Variante V1 in offener Bauweise hergestellt.

V3 –Variante der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5

Aufgrund eines Vorschlags aus der Bezirksvertretung 5 wurde eine alternative Trassenführung der U81 geprüft, die anstatt einer Verbindung Flughafen Terminal über den Freiligrathplatz zum Hauptbahnhof eine Verbindung zwischen den U-Bahnhöfen Flughafen Terminal und Merkur Spiel-Arena/Messe Nord über die Haltestelle Sportpark Nord/Europaplatz vorsieht.

Es wurden 2 alternative Lösungsmöglichkeiten hierfür vorgeschlagen, beide Varianten verlaufen nördlich der A 44 und unterqueren die Autobahn an gleicher Stelle wie die Straße Stockumer Höfe. Im Weiteren verläuft die eine Variante nördlich und die andere südlich an den Messeparkplätzen entlang zur Haltestelle Sportpark Nord/Europaplatz. Die Varianten schließen dort an den Bestand in Richtung U-Bahnhof Merkur Spiel-Arena/Messe Nord an.

Für die Straßenquerungen (Danziger Straße/B 8 mit Zu- und Abfahrtsrampen, Niederrheinstraße und Stockumer Höfe im Bereich der Messeparkplätze) sind Bahnübergänge mit höhengleichen Straßenquerungen sowie mit besonderen Sicherungsmaßnahmen (BÜSTRA) erforderlich.

V4 – Gesamttunnel Heimat- und Bürgerverein

Der Vorschlag des Heimat- und Bürgervereins Lohausen-Stockum (HBV) sieht vor, die Stadtbahntrasse vom U-Bahnhof Flughafen Terminal aus unterirdisch mit Querung der A 44 auf Höhe der Straße Am Roten Haus unterhalb der Wohnbebauung zum Freiligrathplatz zu führen. Am Freiligrathplatz ist in dieser Variante eine unterirdische Haltestelle vorgesehen. (U-Bahnhof, Umsteigebeziehung zur Oberflächenhaltestelle der U79).

Die Strecke bindet im weiteren Verlauf über eine Rampe in der Beckbuschstraße an den Bestand an und führt zum U-Bahnhof Merkur Spiel-Arena/Messe Nord.

V5 – Brücke nördlich des Nordsterns

Gem. Bedarfsbeschluss vom 14.11.2013 wurde als Variante ein Brückenbauwerk nördlich des Nordsterns über die Danziger Straße mit anschließender Trassenführung entlang der Flughafenstraße untersucht. Hierfür wurden zwei alternative Lösungsmöglichkeiten für die Lage der Brückenrampe betrachtet – Rampe südlich und nördlich des Nordsterns – und entlang der Flughafenstraße geprüft.

V6 – ebenerdige Nordsternquerung

Gem. Bedarfsbeschluss vom 14.11.2013 wurde als Variante eine Querung des Nordsterns auf dem Niveau der heutigen Stadtbahntrasse der U79 und der Danziger Straße (Bundesstraße B8) untersucht.

V7 – zusätzlicher Haltepunkt Airport City

Gem. Bedarfsbeschluss vom 14.11.2013 sollte als Variante ein zusätzlicher oberirdischer Haltepunkt Airport City untersucht werden.

V8 – Neukonstruktion Rampe Lilienthalstraße

Gem. Bedarfsbeschluss vom 14.11.2013 sollte als Variante eine Neukonstruktion der parallel zur Lilienthalstraße verlaufenden Stadtbahnrampe geplant werden. Hierbei sollte die Gradiente soweit wie möglich abgesenkt werden, um die Höhe der Brücke zu reduzieren.

Stufe 1 Variantenbetrachtung / Eignungsprüfung

Stufe 1 Variantenbetrachtung / Eignungsprüfung

Zuerst wurde die grundsätzliche Machbarkeit sowie Eignung der Varianten und alternativen Lösungsmöglichkeiten geprüft, siehe Antragunterlagen, Erläuterungsbericht, Nr. 5.1.2.

Hierzu wurden folgende Planungsziele definiert und zur Eignungsprüfung herangezogen:
Planfeststellungsunterlagen 2015
Planfeststellungsunterlagen 2017 / Änderung (Deckblatt-Nr. 1)


  • Umsetzung des Nahverkehrsplans,
  • direkte Stadtbahnanbindung zwischen Innenstadt Düsseldorf und Flughafen sowie
  • Erhalt der Fußgängerbrücke Lilienthalstraße.


In einem zweiten Schritt wurden die Varianten und alternativen Lösungsmöglichkeiten anhand folgender Ausschlusskriterien überprüft:

  • Rechtliche Zulässigkeit,
  • Technische Machbarkeit sowie
  • betriebliche und verkehrswerttechnische Sinnhaftigkeit.


Im Ergebnis der Variantenbetrachtung Stufe 1 konnten die Varianten V1 "Brücke-Oberfläche-Tunnel" und V2 "Gesamttunnel" alle Eignungskriterien der Planungsziele sowie Ausschlusskriterien erfüllen, sind damit gleichermaßen grundsätzlich geeignet und erreichten Stufe 2 der Variantenbetrachtung.

Die nachfolgend aufgeführten 7 Varianten schieden in der weiteren Variantenbetrachtung aus, weil sie mindestens ein Eignungskriterium nicht erfüllen können:

  • V0 "Bestandssituation, ohne U81" (keine Umsetzung des Nahverkehrsplans)
  • V3 "Variante der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5" (keine direkte Stadtbahnanbindungzwischen Innenstadt Düsseldorf und Flughafen, erfüllt Betriebskonzept nicht)
  • V4 "Gesamttunnel Heimat- und Bürgerverein" (keine direkte Stadtbahnanbindung zwischen Innenstadt Düsseldorf und Flughafen, erfüllt Betriebskonzept nicht)
  • V5 "Brücke nördlich des Nordsterns" (kein Erhalt der Fußgängerbrücke Lilienthalstraße, höhengleiche Bahnübergänge rechtlich nicht zulässig)
  • V6 "ebenerdige Nordsternquerung" (höhengleiche Bahnübergänge rechtlich nicht zulässig)
  • V7 "zusätzlicher Haltepunkt Airport City" (kein Erhalt der Fußgängerbrücke Lilienthalstraße) und
  • V8 "Neukonstruktion Rampe Lilienthalstraße" (kein Erhalt der Fußgängerbrücke Lilienthalstraße).

Stufe 2 der Variantenbetrachtung/ Bewertungsmatrix

Stufe 2 der Variantenbetrachtung/ Bewertungsmatrix

Die beiden geeigneten Varianten V1 "Brücke-Oberfläche-Tunnel" und V2 "Gesamttunnel" wurden in einer Bewertungsmatrix gegenübergestellt. Die Gewichtung wurde anhand folgender Kriterien vorgenommen, siehe Antragunterlagen, Erläuterungsbericht, Nr. 5.1.3:

  • Qualität der Verkehrsanlage, max. 30 Prozentpunkte,
  • Wirtschaftlichkeit, max. 30 Prozentpunkte,
  • Umweltbelange, max. 30 Prozentpunkte und
  • Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens, max. 10 Prozentpunkte.

Ergebnis der Variantenbetrachtung

Ergebnis der Variantenbetrachtung

Beide Varianten unterscheiden sich in der Bewertung um rund 10 Prozentpunkte zugunsten der Variante V1 "Brücke-Oberfläche-Tunnel", welche im Kriterium der Wirtschaftlichkeit die weit höhere Punktzahl erreicht hat. Die Variante V2 "Gesamttunnel" hat in den Kriterien Qualität der Verkehrsanlage, Umweltbelange und Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens die jeweils höheren Punktzahlen erreicht.

Die beantragte Maßnahme V1 "Brücke-Oberfläche-Tunnel" stellt im Ergebnis der Gesamtbewertung die technisch wirtschaftlichste Lösung für den 1. Bauabschnitt der Stadtbahnanbindung U81 dar und entspricht darüber hinaus dem Grundsatz der wirtschaftlichsten und sparsamsten Lösung (siehe u. a. Nr. 2.1 VV zu § 44 LHO und Nr. 5.4.1 VV zu § 13 ÖPNVG NRW). Vor diesem Hintergrund hat sich die Antragstellerin entschieden, bei der weiteren Planung die wirtschaftlichere Brückenvariante weiter zu verfolgen.

Hierzu wurden folgende Planungsziele definiert und zur Eignungsprüfung herangezogen:
Planfeststellungsunterlagen 2015
Planfeststellungsunterlagen 2017 / Änderung (Deckblatt-Nr. 1)