Leistungen

Leistungen

Abweichend von den Paragrafen 3 und 4 sowie 6 bis 7 Asylbewerberleistungsgesetz sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Die Prüfung dieser Leistungen erfolgt von Amtswegen.

Information und Kontakt

  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Telefon 0211 89-22245
    Fax 0211 89-29349
  • Sprechzeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC