Rückzahlung von Leistungen
Rückzahlung von Leistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel nicht zurückzuzahlen.
Sofern Sie jedoch Leistungen zu Unrecht erhalten haben, zum Beispiel wenn Einkommen verschwiegen wurde, sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet.