Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und doppelte Staatsangehörigkeit

Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und doppelte Staatsangehörigkeit

Die Abteilung Integration im Amt für Migration und Integration ist Anlaufstelle für Informationen, Beratungen und Entscheidungen zu Einbürgerungen, oder zur Feststellung des Besitzes oder Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Staatsangehörigkeitsgesetz.

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    Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

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