Hinweis aus aktuellem Anlass

Hinweis aus aktuellem Anlass

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.


Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link www.einbürgerung.de.


Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Gesetzesänderung das Arbeitsaufkommen nochmals erhöht und sich dadurch die Bearbeitungszeiten verlängern können.


Diese Internetseite wird in Kürze vollständig aktualisiert.

Hinweis: Das Sachgebiet der Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (54/22) befindet sich nun an der Redlichstraße 2A, 40239 Düsseldorf

Die terminierten Vorsprachen für die Aushändigungen der Einbürgerungsurkunden werden ab dem 12.08. wie gewohnt von montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an dem neuen Standort durchgeführt.

 

Einbürgerung

Einbürgerung

Ihre Entscheidung für die Einbürgerung

Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.

Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.

Ihr Weg zur Antragstellung

Ihr Weg zur Antragstellung

Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
  • Sie sind nicht vorbestraft
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln.

Bearbeitungszeitraum

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig

Einbürgerung nach 3 Jahren

Einbürgerung nach 3 Jahren

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen (zum Beispiel Sprachkenntnisse, welche die Mindestanforderungen übersteigen, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement) vorweisen können, kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen.

Für eine Einbürgerung nach drei Jahren müssen Sie jede der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Sie können besonders gute Integrationsleistungen nachweisen, etwa durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf. Oder Sie arbeiten ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr, oder engagieren sich im sozialen Bereich.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

 

Einbürgerung für mit deutschen Staatsbürgern Verheiratete/Verpartnerte

Einbürgerung für mit deutschen Staatsbürgern Verheiratete/Verpartnerte

Wenn Sie seit zwei Jahren mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer bzw.  einem deutschen Staatsangehörigen führen, ist die Einbürgerung bereits nach einer dreijährigen Aufenthaltszeit in Deutschland möglich.

Miteinbürgerung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartnern

Miteinbürgerung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartnern

Wenn Sie die Einbürgerung zusammen mit Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner beantragen und diese bzw. dieser bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebt, können Sie die Einbürgerung bereits beantragen, auch wenn Sie noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Hinweise:

Hinweise:

  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

Informationen zur Antragstellung

Informationen zur Antragstellung

Anhand dieser Checkliste können Sie eigenständig prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Hier erhalten Sie Informationen zur Antragsabgabe und den benötigten Unterlagen.

Eine vorherige persönliche Beratung ist nicht zwingend erforderlich! Falls Sie Fragen haben, können Sie gerne über unser Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. 

Antragstellung

Antragstellung

Nachdem Ihr Einbürgerungsantrag bei uns eingegangen ist, wird dieser erfasst und Sie erhalten eine Antragsbestätigung auf dem Postweg. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Interesses an der Einbürgerung einige Zeit dauern kann, bis Sie dieses Antragsbestätigung erhalten. 

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

Befreiungen

  • Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)

Hinweise zum Verfahrensablauf

Hinweise zum Verfahrensablauf

Sie erhalten nach Antragstellung eine Antragsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen und den Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres  Ansprechpartners per Post.

Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung, achten Sie bitte auf vollständige Angaben im Antragsformular, die Beifügung erforderlicher Nachweise und Einwilligungserklärungen.

  • Amt für Migration und Integration

    Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

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