Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Bescheinigung über die Einbürgerung bzw. über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie durch die Stadt Düsseldorf eingebürgert wurden und darüber einen Nachweis benötigen, ist es in der Regel ausreichend, wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vorzeigen. Wenn Sie diese verloren haben, kann Ihnen als Ersatz eine Positivbescheinigung ausgestellt werden.
Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.
Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.