Koordinierungsstelle für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Koordinierungsstelle für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Die Initiative
Der Anteil von Frauen und Kindern unter den Menschen, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, ist groß. Nach Schätzung von UNICEF sind ein Drittel aller Flüchtlinge Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ihnen muss nach deutschem Recht und im Rahmen der Kinderrechtskonvention Schutz gewährt werden.
Kommunen, Hilfsorganisationen und unzählige Freiwillige leisten großartige Arbeit und stellen eine Notversorgung sicher. Die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern werden aber angesichts der vielen Herausforderungen nicht überall beachtet. Vor allem Mädchen und Jungen, die sich mit ihren Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften aufhalten, sind in einer schwierigen Situation: Sie leben in einer eigentlich nicht für Kinder geeigneten Umgebung – und das oft für viele Monate. Dort sind sie zum Beispiel häufig nicht ausreichend vor Gewalt und Missbrauch geschützt und haben kaum Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten.
Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium hat UNICEF im Frühjahr 2016 deshalb eine „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ gestartet. Ziel ist es, den Schutz sowie die Versorgung und Betreuung der dort lebenden Menschen zu verbessern, um so zu ihrer Stabilisierung und raschen Integration beizutragen. Die Initiative wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und weiteren Partnerinnen und Partnern umgesetzt. UNICEF bringt dabei seine langjährige Erfahrung bei der internationalen Hilfe für Kinder und Frauen in Konflikten und auf der Flucht ein.
Maßnahmen der Initiative
Die Situation von Flüchtlingskindern unterscheidet sich von Land zu Land, von Kommune zu Kommune, von Einrichtung zu Einrichtung. Folgende Maßnahmen haben das Ziel, die Qualität der Betreuung und Versorgung der Flüchtlingskinder insgesamt weiterzuentwickeln:
Schutz von geflüchteten Menschen überall verbindlich machen
Die Partnerinnen und Partner der Initiative haben erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Die Mindestschutzstandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten dienen. Sie umfassen insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, das Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte. Im Rahmen der Initiative konnte erreicht werden, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kommunen bei der Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften unterstützt. Städten und Gemeinden stehen zinslose Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung.
Kinderfreundliche Orte fördern
Kinderfreundliche Orte sind ein wichtiger Bestandteil der Mindestschutzstandards. In allen Flüchtlingseinrichtungen müssen Kinder einen sicheren und geschützten Rückzugsort haben, an dem sie Schutz und Halt erfahren und eine gewisse Normalität wiederhergestellt wird. Kinder sollen unbeschwert spielen und lernen können, gut betreut und gefördert werden. Dies steigert das psychosoziale Wohlbefinden sowie die innere Widerstandsfähigkeit und hilft Kindern, die prägenden Erlebnisse der Flucht besser zu verarbeiten.
Lage der Kinder systematisch beobachten und die Datenlage zu geflüchteten Kindern verbessern
Bis heute fehlen in vielen Bereichen verlässliche Daten und Informationen zur Situation der Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen in Deutschland. Erfahrungen in Flüchtlingsprogrammen weltweit zeigen, dass dies Voraussetzung dafür ist, wirksam und gezielt zu helfen, gefährdete Kinder frühzeitig identifizieren zu können und alle Beteiligten stärker in die Verantwortung zu nehmen. UNICEF arbeitet gemeinsam mit der Bundesregierung, staatlichen Institutionen und anderen Partnerinnen Partnern daran, bestehende Monitoring- und Informationssysteme zu stärken, damit kindzentrierte Daten und Informationen zusammengeführt werden und als Grundlage für politische Entscheidungen, die Kinder betreffen, dienen können.