Der Ausschuss für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger

 Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) haben Sie das Wort!

 

Sie haben eine gute Idee für Ihre Stadt, die Sie gerne den Kommunalpolitikerinnen und -politikern vorstellen möchten? Sie sind mit einer städtischen Maßnahme unzufrieden und wollen eine Verbesserung vorschlagen?

Dann nutzen Sie als interessierte und engagierte Düsseldorferinnen oder Düsseldorfer die Möglichkeit, sich für die Belange Ihrer Stadt einzusetzen!  Mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) können Sie sich an den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wenden.

Das Verfahren im Ausschuss

Sie können Ihre schriftliche Eingabe in Briefform oder über das Kontaktformular  des Ausschusses bei der Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeausschusses einreichen. 

Zunächst wird geprüft, ob der Ausschuss für Ihre Eingabe zuständig ist.

Wenn der Ausschuss zuständig ist, holt die Geschäftsstelle eine Stellungnahme des für Ihr Anliegen zuständigen Fachbereiches ein.  Anschließend wird Ihre Eingabe in einer Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses  beraten.  Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihre Eingabe vor den Politikerinnen und Politikern zu erläutern. Damit ist der Anregungs- und Beschwerdeausschuss echter „Bürgerausschuss“, der den  Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Düsseldorf die Gelegenheit bietet, ihre Ideen, Anregungen und Beschwerden persönlich vorzutragen und mit den Ausschussmitgliedern sowie Vertretern der Stadtverwaltung zu erörtern.

Die Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt und werden per Livestream ins Internet übertragen. 

Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen an die für die Entscheidung zuständige Stelle aussprechen. Das kann die Verwaltung, der Rat der Stadt, ein Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung sein.

Informationen über die bisherigen Sitzungen des Anregungs- und Beschwerdeausschusses und die nächsten Sitzungstermine finden Sie im  Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Düsseldorf.

HINWEIS:

Möglicherweise kann die Verwaltung Ihrem Anliegen direkt abhelfen, sodass sich der Ausschuss nicht mehr mit dem Thema befassen muss. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung zu Ihrer Eingabe.

Wenn Sie einen Hinweis auf eine Gefahrenstelle, eine akute Verunreinigung oder ähnliches geben wollen, können Sie die zuständige Fachverwaltung direkt über das Formular "Hinweis/ Mängel melden" kontaktieren.

Rechtsgrundlagen

 

Nach § 24 der Gemeindeordnung NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Montaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden.

Die Eingabe muss in Textform erfolgen.

Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen, z.B. Nachbarschafts- oder Bürgerinitiativen, können von diesem Recht Gebrauch machen. 

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat zur Erledigung dieser Bürgeranliegen den Anregungs- und Beschwerdeausschuss gebildet. Näheres ist in § 12 der Hauptsatzung  geregelt.

 

 

Zuständigkeiten

 

Mit einer Eingabe an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss wenden Sie sich an den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss ist vor allem dann zuständig, wenn es um Angelegenheiten geht, denen eine politische Entscheidung zu Grunde liegt oder die einer politischen Entscheidung bedürfen, z.B.

  • verkehrsplanerische Angelegenheiten
  • kommunale Satzungen
  • Neu-/ Umbau städtischer Gebäude (Schulen, Kindergärten, Bürodienstgebäude, Sportanlagen usw.)
  • bauliche Maßnahmen an den städtischen Parkanlagen, Friedhöfen und sonstigen Grünflächen
  • kulturelle und sozialpolitische Angelegenheiten der Stadt
  • Angelegenheiten des Umweltschutzes
  • Verwendung von Haushaltsmitteln

Nicht zuständig ist der Anregungs- und Beschwerdeausschuss z.B.

  • für Angelegenheiten anderer Behörden, Institutionen oder privater Firmen,
  • für privatrechtliche Angelegenheiten,
  • für Beschwerden über städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder
  • wenn in der Angelgenheit ein Rechtsstreit anhängig oder abgeschlossen ist.

Bei städtischen Tochterunternehmen (z.B. Stadtwerke, AWISTA, Rheinbahn) ist der Ausschuss nur in strategischen Angelegenheiten zuständig. Diese Unternehmen sind rechtlich selbstständige Organisationen mit einer eigenen Geschäftsführung und in der Regel auch mit einem eigenen Beschwerdemanagement. Für das "operative" Geschäft  ist die jeweilige Geschäftsführung verantwortlich.



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Zusammensetzung des Ausschusses

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss wurde vom Rat der Stadt gebildet und hat 21 stimmberechtige sowie 6 beratende Mitglieder:

Vorsitzender : Ratsherr Udo Figge, SPD

stellvertretende Vorsitzend: Ratsfrau Monika Lehmhaus, FDP

Fraktion/ Gruppe

 

Anzahl der Mitglieder

 

CDU 7  stimmberechtigte Mitglieder
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5 stimmberechtigte Mitglieder
SPD 4 stimmberechtigte Mitglieder
FDP 2 stimmberechtigte Mitglieder
DIE LINKE 1 stimmberechtigtes Mitglied
Die PARTEI-Klima-Fraktion 1 stimmberechtigtes Mitglied
Tierschutz/ FREIE WÄHLER 1 stimmberechtigtes Mitglied
AfD 1 beratendes Mitglied
  1 beratendes Mitglied vom Seniorenrat
 - 1 beratendes Mitglied vom Behindertenrat
-  3 vom Integrationsrat benannte sachkundige Einwohner*innen

Weitere Informationen über den Ausschuss und seine einzelnen Mitglieder finden Sie im Ratsinformationssystem unter "Gremien".

 

 

 

Termine

Für 2024 sind folgende Sitzungstermine vogesehen:

  • Donnerstag, 01.02.2024
  • Donnerstag, 14.03.2024
  • Donnerstag, 02.05.2024
  • Donnerstag, 20.06.2024
  • Donnerstag, 12.09.2024
  • Donnerstag, 14.11.2024
  • Donnerstag, 05.12.2024

Die Sitzungen finden im Düsseldorfer Rathaus statt und beginnen in der Regel um 16 Uhr.

Datenschutz

 

Wenn Sie sich mit einem Bürgerantrag an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss wenden, ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer vollständigen Adresse erforderlich,  da die Eingabe ohne diese Angaben von der Verwaltung nicht sachgerecht bearbeitet werden kann. Auch die Mitglieder des Anregungs- und Beschwerdeausschusses erhalten diese Angaben zur Kenntnis, da kein Anspruch auf die Behandlung anonymer Eingaben besteht.

 

Alle Eingaben, mit denen sich der Anregungs- und Beschwerdeausschuss in öffentlicher Sitzung befasst, werden über das Ratsinformationssystem im Internet veröffentlicht. Dies geschieht jedoch grundsätzlich in anonymisierter Form.

 

 

Weitere Instrumente der Bürgerbeteiligung

Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, die jedoch eine bestimmte Menge an Unterschriften erfordern,  sind

Wenn Sie einfach nur auf einen Mangel, einen Defekt, eine Gefahrenstelle oder Verunreinigung hinweisen wollen, nutzen Sie bitte das Mängelmelde-Formular am Ende dieser Seite. Damit wird Ihr Hinweis unmittelbar an den zuständigen Fachbereich bei der Stadtverwaltung weitergeleitet.

Kontakt

  • Anregungs- und Beschwerdeausschuss
    Geschäftsstelle

    E-Mail

  • Postanschrift:
    Stadtverwaltung Düsseldorf

    Büro 01/13

    40200 Düsseldorf

  • Ansprechpartnerin:
    Beate Kammler
    Telefon 0211 89 95610