Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Erforderliche Unterlagen in Kopie:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen.
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Familiennachzug zur Ehefrau beziehungsweise zum Ehemann: Heiratsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Familiennachzug zur Lebenspartnerin beziehungsweise zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Nachweis über das Sorgerecht falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt (bei Verlängerung nicht erforderlich)
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille
- Aktuelle Schulbescheinigung
Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder immer erforderlich
- Sprachzertifikat (nur bei der Ehefrau beziehungsweise dem Ehemann oder der Lebenspartnerin beziehungsweise dem Lebenspartner)
A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache)
- Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung der Familie
Bei Arbeitnehmenden: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Bei Bezug von Sozialleistungen: Aktueller Leistungsbescheid (Jobcenter, Kindergeld, Elterngeld)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Bitte beachten Sie:
- Aufenthaltstitel werden nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.