Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.

Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass

 Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (§§ 53 - 55 des Aufenthaltsgesetz) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Auf Grund gesetzlich geregelter Sachverhalte, zum Beispiel bei einigen Aufenthalten

oder besonderer Umstände des Einzelfalles kann ausnahmsweise auf das Vorliegen einzelner Voraussetzungen verzichtet werden.

Die Erteilung einiger Aufenthaltstitel wird zusätzlich davon abhängig gemacht, dass

 

 

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