Sicherstellung des Lebensunterhalts

Sicherstellung des Lebensunterhalts

Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn er ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann.

Nicht zu den öffentlichen Mitteln zählen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen (zum Beispiel Stipendien).

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gehört auch, dass ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Das ist der Fall, wenn jemand Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privaten Versicherungen müssen die Leistungen denen der gesetzlichen entsprechen.

Bei der Berechnung, ob der Lebensunterhalt als gesichert angesehen werden kann, werden alle regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Am Ende muss mindestens so viel Geld zur Verfügung stehen, dass keine Ansprüche auf Zahlung öffentlicher Mittel (zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) bestehen.

 

Besondere Voraussetzungen

 

Nachweise

Damit überprüft werden kann, ob der Lebensunterhalt gesichert ist und diese Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitles erfüllt wird, werden alle Unterlagen oder Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben oder vorhandenes Vermögen benötigt, zum Beispiel

zu den Einnahmen: Verdienstbescheinigungen (mindestens der letzten drei Monate), Steuerbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltsleistungen, sonstige Verpflichtung Dritter,

zu den Ausgaben: Miete einschließlich aller Nebenkosten, Kreditverpflichtungen oder Unterhaltszahlungen, Krankenversicherung und Altersvorsorge, Steuern und sonstige Abgaben sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.

 

 

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