Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Ihr Aufenthaltstitel ist in Ihren Nationalpass beziehungsweise Passersatz eingeklebt oder wurde bereits als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.
Wenn Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit oder Verlust Ihres Ausweisdokuments ein neuer Pass ausgestellt wurde, ist die Neuausstellung des Aufenthaltstitels erforderlich, auch wenn dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Eine Neuausstellung ist auch erforderlich, wenn
- Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben
- die auf dem elektronischen Aufenthaltstitel gespeicherten Angaben geändert werden müssen (gilt nicht für die Änderung der Meldeanschrift)
- die technische Nutzungsdauer eines mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels abgelaufen ist oder
- wenn das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) auf dem elektronischen Aufenthaltstitel nicht (mehr) funktioniert.
Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen, ist es sinnvoll, einen Termin zur Beantragung der Verlängerung zu vereinbaren.