Passersatz für Ausländer

Passersatz für Ausländer

Wer nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen. 

Die Ausstellung eines deutschen Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel, wenn nachweislich ein ausländischer Pass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann. Zudem muss in der Regel ein Aufenthaltstitel vorhanden sein oder erteilt werden können.

 

Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer

Durch deutsche Behörden ausgestellte Passersatzpapiere für Ausländer sind unter anderem

der Reiseausweis für Flüchtlinge und für Staatenlose

die Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)

der Reiseausweis für Ausländer

der Notreiseausweis

 

Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines

Ausweisersatzes

 

Weiterführende Informationen

Deutsche Passersatzpapieren für Ausländer

Konsularische Bestimmungen der Botschaft der Syrischen Arabischen Republik

 

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