Voraussetzungen
Wer eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte, muss den Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
Das Amt für Migration und Integration prüft anhand der beigefügten Unterlagen, ob eine Bonität für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorliegt.
Kein Einkommen sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe, Wohngeld, Stipendien, BaföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und Erziehungsgeld.
Gebühren
Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt nach § 47 Absatz 1 Nr. 12 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) 29,00 Euro und ist nur mit EC-Karte zu bezahlen.
Benötigte Unterlagen
Sie haben die Möglichkeit online eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dazu rufen Sie das Formular „Verpflichtungserklärung“ auf, füllen dieses aus. Im Anschluss können Sie nachfolgende benötigte Unterlagen anhängen und hochladen:
- Gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
- Ausländerinnen und Ausländer müssen einen Aufenthaltstitel besitzen, der länger gültig ist als die Dauer der Verpflichtung. Dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihre Familienangehörigen
- Aufstellung über die regelmäßigen Einnahmen (zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate; bei Selbständigen: Steuerbescheid)
Wenn Sie den ausgefüllten Antrag und die benötigten Unterlagen online abgesendet haben, wird die Ausländerbehörde Ihren Antrag prüfen. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail unter Angabe, wo Sie die Urkunde abholen können.