Datenschutzhinweise und -informationen im Zusammenhang mit Ihrem ausländerrechtlichen Anliegen

Datenschutzhinweise und -informationen im Zusammenhang mit Ihrem ausländerrechtlichen Anliegen

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre unter Punkt 3 genannten personenbezogenen Daten in dem Umfang anzugeben, in dem sie zum Vollzug ausländerrechtlicher Bestimmungen, das heißt zum Beispiel für Entscheidungen über Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet, erforderlich sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 49 Abs. 2, 82 und 86 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Verstöße dagegen sind nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbewehrt.

Für alle durch den Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten, die notwendig sind um ausländerrechtliche Bestimmungen zu vollziehen, gelten folgende Bedingungen, die nach der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) zu gewährleisten sind:

1. Verantwortlich

Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Migration und Integration

Adresse:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Migration und Integration
Erkrather Str. 377-389
40231 Düsseldorf

Die oder der dort zuständige Datenschutzbeauftragte sowie Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Fragen zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erreichen Sie unter

Amt54-datenschutz@duesseldorf.de

Oder postalisch unter:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt 54/13 Datenschutz
40200 Düsseldorf

2. Zweck und Rechtsgrundlagen

Um ausländerrechtliche Bestimmungen zu vollziehen, das heißt zum Beispiel über Ihren Aufenthalt in Deutschland zu entscheiden und ausländerrechtliche Entscheidungen zu vollziehen bzw. um mit Ihnen zu diesem Zwecke in Kontakt zu treten, muss der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten (unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, etc.) erheben und verarbeiten.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (unter anderem Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Beschäftigungsverordnung (BeschV), Integrationskursverordnung (IntV)), dem Asylgesetz (AsylG), dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV).

3. Personenbezogene Daten

Von Ihren personenbezogenen Daten werden insbesondere folgende Datenarten im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet:

  • Name(n),
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Familienstand und Verwandtschaftsverhältnisse,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschriften und tatsächlicher und gewöhnlicher Aufenthalt,
  • Erwerbstätigkeit und Arbeitgeber,
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  • Wohnraumverhältnisse,
  • Personalien und Aufenthaltstitel von Familienangehörigen,
  • Mitgliedschaft in Vereinen und sonstigen Organisationen,
  • Voraufenthalte im Bundesgebiet,
  • Passbesitz und Rückkehrberechtigung sowie
  • Vorstrafen im In- oder Ausland usw.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nach § 6 AZRG zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesverwaltungsamt, als zuständige Registerbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten, um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, aber auch um Ihre Integration zu fördern, falls dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist, weitergegeben an:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, andere Ausländerbehörden, die Meldebehörde, die Staatsangehörigkeitsbehörde, die Bundesdruckerei, die Sicherheitsbehörden, die Sozialleistungsträger, die Zollverwaltung, die Staatsanwaltschaft, sonstige Vollstreckungsbehörden und an das Auswärtige Amt. Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten auch an die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaates weitergegeben.

Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, außer wenn das erlaubt und zum Vollzug des Ausländerrechts zwingend erforderlich ist. Allerdings werden Ihre Daten über die zuständigen Registerbehörden in unterschiedlichen Registern gespeichert, auf welche gegebenenfalls auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (zum Beispiel EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).

5. Dauer der Speicherung

Ihre Email-Adresse und Telefonnummer werden gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung hierzu widerrufen oder Ihre Angaben für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO).

Ihre weiteren personenbezogenen Daten (siehe Punkt 3.) werden gespeichert, bis es keine Rechtsgrundlage mehr für die Verarbeitung gibt oder Ihre Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO).

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person beim Amt für Migration und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie jederzeit schriftlich, mündlich oder per E-Mail die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

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