Sprachkenntnisse

Sprachkenntnisse

Der wichtigste Bestandteil bei allen Integrationsbemühungen ist, dass Ausländerinnen und Ausländer, die neu nach Deutschland kommen, schnellst möglich Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Aber auch für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen oder für eine Einbürgerung werden Kenntnisse der deutschen Sprache voraus gesetzt.

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse werden hierbei in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt. Im Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht werden folgende Anforderungen gestellt:

  • "Sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können" entspricht der Stufe A1 GER
  • "Über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen" entspricht der Stufe A2 GER
  • "Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen" entspricht der Stufe B1 GER
  • "Die deutsche Sprache beherrschen" entspricht der Stufe C1 GER

 

weiterführende Informationen

Integrationskursträger in Ihrer Nähe

 

 

zur Übersicht