Sich auf einfache Art mündlich verständigen können (A1)

Sich auf einfache Art mündlich verständigen können (A1)

Voraussetzung für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel oder für eine Einbürgerung ist unter anderem, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. 

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Eine der geforderten Voraussetzungen ist:

Sie müssen sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können.

 Das entspricht der Stufe A1 dieses Referenzrahmens und bedeutet:

  • Sie können vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen.
  • Sie können sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - beispielsweise wo Sie wohnen, was für Leute Sie kennen oder was für Dinge Sie haben - und können auf Fragen dieser Art Antwort geben.
  • Sie können sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind Ihnen zu helfen.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung:

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das Zertifikat "Start Deutsch 1". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dieses Zertifikat bei einem (privaten) Sprachkursanbieter. Dort erkundigen Sie sich bitte auch über das Verfahren, die Kosten und Dauer eines Sprachkurses.

Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es:

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

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