Baubeginn

Baubeginn

Der Baubeginn muss dem Bauaufsichtsamt bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben und genehmigungsfreien Wohngebäuden eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden. Bei genehmigungsfreien Vorhaben sind mit der Baubeginnanzeige zudem der Name des Bauleiters beziehungsweise der Bauleiterin sowie die Namen der staatlich anerkannten Sachverständigen zu benennen.

Das Bauaufsichtsamt informiert dann bei größeren Vorhaben das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Wuppertal (Arbeitssicherheit) und gegebenenfalls das Staatliche Umweltamt Düsseldorf (Emissionen) über den Baubeginn.

Bei Baubeginn müssen auf der Baustelle bei allen Bauvorhaben die Bauvorlagen stets vorliegen und den Mitarbeitern der Bauaufsicht zur Kontrolle zur Verfügung gestellt werden.

Das Baustellenschild muss ordnungsgemäß angebracht werden.