Bauleitung

Bauleitung

Die Bauleitung hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Recht entsprechend ausgeführt wird. Insbesondere ist hierbei auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu achten und darauf, dass das Vorhaben entsprechend der genehmigten Bauvorlagen errichtet wird (§ 59a Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).

Die Bauleitung hat für einen sicheren bautechnischen Betrieb auf der Baustelle zu sorgen und insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmerschaften zu achten. Außerdem ist sie verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.