Erhaltungssatzung
Erhaltungssatzung
Im Stadtgebiet von Düsseldorf gibt es kleinere oder größere Gebiete, für die eine Erhaltungssatzung beschlossen wurde, zum Beispiel die Altstadt und Karlstadt, das Gebiet zwischen Luegallee und Düsseldorfer Straße in Oberkassel oder ein großer Teil von Flingern südlich der Grafenberger Allee.
Diese Gebiete sind, unabhängig von den jeweils besonderen Merkmalen, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Gebäuden, die allein oder zusammen mit anderen Häusern das Ortsbild prägen oder von besonderer städtebaulicher, stadt- oder baugeschichtlicher Bedeutung sind. Um dieses Gesamtbild zu erhalten, ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit den einzelnen Bauten erforderlich. Der Abbruch solcher Gebäude und die Änderung ihrer äußeren Gestaltung bedürfen auch dann einer Genehmigung, wenn sie nach „normalem" Baurecht genehmigungsfrei wären, z. B. ein neuer Fassadenanstrich oder die Neueindeckung des Daches. Beim Neubau von Gebäuden wird die Gestaltung im Hinblick auf die Umgebung besonders intensiv geprüft.