Kinderspielfläche
Kinderspielfläche
Beim Bau eines Gebäudes mit Wohnungen muss eine Spielfläche für Kleinkinder auf dem Grundstück bereitgestellt werden. Die Kinderspielplatzsatzung der Stadt Düsseldorf mit ihren Anforderungen an Größe, Lage und Beschaffenheit ist zu beachten. Öffentliche Spielplätze unterliegen nicht diesen Regelungen.
Hinsichtlich der Anlage von Kinderspielplätzen sind die in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) vorgegebenen Werte für das zu verwendende Material einzuhalten. Bauherren sollen dies bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen oder Gartenbaubetriebe fordern und durch Zertifikate sicherstellen lassen.
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