Unternehmerin, Unternehmer
Unternehmerin, Unternehmer
Die Unternehmerin oder der Unternehmer sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihnen übernommenen Arbeiten, sie müssen diese entsprechend den genehmigten Bauvorlagen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen (§ 59 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
Besonderheiten gelten bei Abbruchunternehmern.