Schule

Kind steht auf dem Flur in der Schule, ©philipdyer, iStock

Schule

Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder müssen vor ihrer Einschulung zur Schuleingangsuntersuchung, die vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes durchgeführt wird.

Schulische Inklusion

Kinder mit und ohne Behinderung können die gleiche Schule besuchen. Das Schulamt informiert darüber und hilft gerne weiter.

Schulbegleitung

Wenn Kinder beim Schulbesuch Hilfe benötigen, können sie eine Schulbegleitung erhalten. Die Schule teilt den Eltern mit, ob dies erforderlich ist. Die Schulbegleitung muss von den Eltern für jedes Schuljahr beantragt werden. Es ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder mehrfache Behinderung hat,  muss die Schulbegleitung beim  Amt für Soziales und Jugend, Bereich Soziales, beantragt werden.
Wenn das Kind eine seelische Behinderung hat, ist der Bereich Jugend der Ansprechpartner.
Faltblatt Schulbegleitung

Die in Düsseldorfer Schulen tätigen Schulbegleitungen arbeiten nach dem hier hinterlegten Verhaltenskodex.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf startet ab dem Schuljahr 2024/2025 das Modellprojekt Pooling in der Schulbegleitung, denn das Pooling hat für Kinder und Jugendliche mit Behinderung viele Vorteile. Mehr Informationen

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Kinder, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung Probleme in ihrer schulischen Entwicklung haben, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Nähere Informationen gibt das Schulamt.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt auf seinen Internetseiten viele Hinweise rund um das Thema Schule.