Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, die Hilfe im Alltag oder im Arbeitsleben benötigen, können statt Sachleistungen auch ein Persönliches Budget erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Das Persönliche Budget kann beispielsweise für Hilfen in den Bereichen Wohnen, Pflege, Freizeit oder Beruf genutzt werden. Die notwendigen Hilfen werden eigenverantwortlich organisiert und bezahlt. Es wird selbst darüber entschieden, wann, wo, wie und durch wen die Leistungen erbracht werden.
Um die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen, wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese wird regelmäßig überprüft und die zweckbestimmte Verwendung des Persönlichen Budgets muss nachgewiesen werden.
Beantragung beim zuständigen Rehabilitationsträger
Das Persönliche Budget kann wie eine Sachleistung beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, der zuständige Träger der Eingliederungshilfe oder die Agentur für Arbeit sein. Der persönliche Hilfebedarf wird gemeinsam mit dem zuständigen Rehabilitationsträger ermittelt. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie die bestimmungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden muss. Anschließend wird ein Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers erstellt und das persönliche Budget wird monatlich im Voraus überwiesen.
Wenn Leistungen von mehreren Trägern bezogen werden, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.
Auch die Eingliederungshilfe und Leistungen für teilstationäre und stationäre Angebote können als persönliches Budget ausgezahlt werden.