Steuerliche Erleichterungen
Steuerliche Erleichterungen
Menschen mit Behinderung können verschiedene steuerliche Erleichterungen geltend machen, um Nachteile auszugleichen. Dazu gehören zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommensteuer oder bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige steuerliche Erleichterungen geltend machen. Das zuständige Finanzamt berät, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer möglich ist.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat umfangreiche Informationen in der Broschüre "Steuertipps für Menschen mit einer Behinderung" veröffentlicht. Die Publikation ist auf der Seite Broschüren-Service veröffentlicht.
Informationen zu Steuerermäßigungen sind auch in der Broschüre "Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben für (schwer-) behinderte Menschen" des Landschaftsverbandes Rheinland zu finden.